Hallo Frau Bader,
Nach langem Hin-und Her mit meinem AG ,sieht dieser keine Möglichkeit für eine Vollzeit bzw. Teilzeitbeschäftigung nach 2 jährige Elternzeit!Dies ist nicht rechtens aber was soll ich machen??!
Vor Wiederkehr ins Unternehmen bietet der AG mir einen Aufhebungsvertrag und Abfindung an.
Ich bin jedoch schwanger und habe dies noch nicht dem AG mitgeteilt!
Wie berechnet sich das Elterngeld/Mutterschaftsgeld für das zweite Kind in so einem Fall (Elterngeldbezug/hoffentlich 6 Monate Gehalt und Abfindung/ARbeistlosigkeit anmelden) aus?Und wie berechnet sich das Arbeitslosengeld nach 2 Jahren Elternzeit und Aufhebungsvertrag?
Mit freundlichen Grüßen
von
sayword15
am 20.08.2017, 23:18
Antwort auf:
Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf
Hallo,
den Vertrag würde ich auf keinen Fall unterschreiben.
Sie sind schwanger, er kann Ihnen nicht kündigen.
Das bringt nur Nachteile.
Sperre beim ArbGeld 1, viel weniger EG und keine beitragsfreie KK in der EZ.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.08.2017
Antwort auf:
Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf
Wenn der AG Dir keine Beschäftigung anhand des wieder gültigen Vertrages bieten kann, dann kann er Dich bezahlt! freistellen.
Kündigen kann er Dich nicht, Du hast Kündigungsschutz.
Ein Aufhebungsvertrag wäre finanziell und für die Zukunft ungünstig.
Es sei denn die Summe ist höher als die Verluste.
von
Sternenschnuppe
am 21.08.2017, 00:48
Antwort auf:
Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf
wenn du während der elternzeit schwanger bist, kannst du die elternzeit um das letzte jahr verlängern und dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz beenden. du bist weiterhin beschäftigte bei ihm. kündigen kann er dich nicht sobald er von der schwangerschaft weiß. also würde ich schnell die elternzeit verlängern, ich lese raus dass du noch ein jahr hast (ende dürfte dann ein tag vor dem 3. geburtstag des kindes sein) und dann beendest du die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. du erhälst dann im mutterschutz den vollen lohn. unterschreiben würde ich nix.
von
mellomania
am 21.08.2017, 07:18
Antwort auf:
Schwanger Nach Elternzeit-Aufhebubgsvertrag-Abfindung-Elterngelf
Du hast eine Kinderbetreuung für das ältere Kind?
Und der AG hat mehr wie 15 Mitarbeiter?
Wenn beide Fragen mit Ja beantwortet werden würde ich auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Ich wüsste nicht einmal ob ich die EZ verlängern würde, oder wenn dann nur wenn ich keine VZ-Betreuung für das Kind habe.
Hintergrund ist der, der AG MUSS dich weiter beschäftigen. Er kann dich wegen der neuen Schwangerschaft auch nicht kündigen. Entweder er halt also Beschäftigung für dich, oder er muss dich auf eigene Kosten freistellen. Und dieses Einkommen würde ich die Berechnung für das neue EG fließen.
Du kannst auch die Ez verlängern und könntest dann sogar mit entsprechenden nachweiß das der AG dir keine TZ-Stelle innerhalb der EZ anbieten kann zum AA gehen und dort anteilig ALG1 beantragen. Sofern du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst hättest du dann Anspruch. Allerdings würde das ALG1 mit 0 € in die Berechnung für das neue EG fließen.
Das Du 2 Jahre EZ hattest wäre ohne Relevanz für das Elterngeld. IMO auch die Abfindung da wenn eh "Einmalzahlung". Hieße also, in dem Falle das du keinen verdienst jetzt hast würdest du 300 € Mindestsatz beim EG bekomme. Gleiches gilt wenn du die EZ verlängerst innerhalb dieser aber nicht arbeitest. Selbst ALG1 würde da nichts dran ändern. Stellt dich der AG aber frei, würde der Verdienst mit berechnet werden.
Und klar kannst du was dagegen machen. Sofern dein AG mehr wie 15 Mitarbeiter hat hast du einen Rechtsanspruch auf TZ den du notfalls auch einklagen kannst. Und das kommt richtig teuer für den AG. Dir die Abfindung für 6 Monate anzubieten ist da in den meisten Fällen der günstigere Weg. Ist euer Betrieb ein Kleinstbetrieb sieht die Lage allerdings weniger rosig aus, aber auch da gilt, jetzt schwanger kann er da gar nichts machen.
Solltest du die EZ verlängern, dann zum Tag vor dem neuen Mutterschutz wieder beenden. In dem Falle würdest du volles Mutterschaftsgeld wie bei Kind1 bekommen. Machst du das nicht, gibt es nur den Anteil von der KK. Bist du zu dem Zeitpunkt arbeitslos, gibt es nur dann in Höhe Krankengeld Mutterschaftsgeld wenn du Anspruch auf ALG1 hast. Ein Aufhebungsvertrag kann aber zu einer Sperre führen zumal wenn du diesen unterschreibst in dieser fraglichen Situation. Deine Schwangerschaft wie gesagt verändert die Karten komplett!!!
Ach ja, ohne AG hättest du auch keinen Anspruch auf EZ. Du müsstest dich nach einer Lösung für die Krankenversicherung umschauen sobald das EG weg fällt.
Mitglied inaktiv - 21.08.2017, 07:51