Frage:
Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Liebe Frau Bader,
meine Frage bezieht sich auf eine geplante Schwangerschaft. Mein Partner und ich haben uns entschieden ein Baby zu bekommen und ich habe meine Pille bereits abgesetzt. Allerdings habe ich letzte Woche die Kündigung von meinem Arbeitgeber zum 31.12.2016 erhalten, welche ich natürlich unterschrieben haben weil ich musste.
Jetzt bin ich mir gerade gar nicht so sicher ob sich unser Traum nun in Luft auflöst.
Was kommt auf uns zu wenn ich dennoch schwanger werde? Was sollen wir beachten? Ich bin ein bisschen hilflos momentan weil ich nicht weiß ob und welche Bezüge ich erhalten werde. Was steht mir auf jeden Fall während und nach der Schwangerschaft zu? Können Sie mir helfen? In vielen Foren habe ich gelesen das mir kein Arbeislosengeld 1 zusteht da ich nicht zu vermitteln bin wenn ich schwanger bin. Falls doch auf welcher Grundlage wird es berechnet? Mein Partner verdient viel zu wenig als das wir davon leben können. Das kann doch aber jetzt nicht der Grund sein kein Baby zu bekommen, oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freue.
Viele Grüße
von
MyNameIs123
am 25.10.2016, 14:54
Antwort auf:
Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Hallo,
ihr Vertrag läuft auf jeden Fall zum Ende des Jahres aus.
Mit Frist drei Monate müssen Sie sich vorher arbeitssuchend melden und erhalten ganz normal Arbeitslosengeld 1 (wenn sie die Voraussetzungen bezüglich der Anwartschaften erfüllen).
Zu Beginn des Mutterschutzes erhalten Sie dann Leistungen von der Krankenkasse und danach Elterngeld und Kindergeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.10.2016
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Was heißt Kündigung unterschrieben? Wenn du der Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich eingewilligt hast, dann hat das Gültigkeit und kann nicht rückgängig gemacht werden. Ganz egal ob du in nächster Zeit schwanger wirst.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 15:07
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Richtig, ich habe der Kündigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zugestimmt. Es geht allerdings in erster Linie um die anderen Fragen - diesen Hinweis habe ich nur mit hinzugefügt.
von
MyNameIs123
am 25.10.2016, 15:45
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Dein Arbeitsverhältnis endet also definitiv zum 31.12. Bis dahin beziehst du Gehalt. Bitte wende dich jetzt schon ans Arbeitsamt, um dich arbeitssuchend/arbeitslos zu melden.
Und such dir schnellstens einen neuen Job. Wenn du noch nicht schwanger bist, dann warte einfach mal noch ab mit dem Kinderwunsch, wenigstens bis du im neuen Job eingearbeitet bist. Es ist sehr anstrengend für beide Seiten, wenn man im neuen Job sofort schwanger ist. Eine sehr schnelle Schwangerschaft in einem neuen Job kann das Arbeitsklima belasten.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 16:23
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Bedenke zudem, falls Du ALG1 bekommst, das geht mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld ein.
Nur weil Du schwanger bist, ist es auch nicht so das Du kein Anspruch auf ALG1 hast, es ist nur dann problematisch wenn Du ein Beschäftigungsverbot bekommst oder im Krankengeld bist. "Nur" schwanger ist aber kein Grund gegen ALG1, Du kannst ja ganz normal bis Mutterschutz arbeiten. fraglich ist aber ob Du einen neuen Job bekommst wenn man dir die Schwangerschaft ansieht.
Ich persönlich würde auch noch warten mit dem Kinderwunsch, mir erst was neues suchen und dann erst schwanger werden. ist deutlich einfach als umgekehrt. Und du hast nicht das Problem, was wenn es nicht klappt mit einem neuen Job. Spätestens nach dem Elterngeld kann es nämlich unverheiratet komplizierter werden dann.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 17:29
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Je nachdem weshalb gekündigt wurde droht zudem auch eine Sperre beim Arbeitsamt wegen ALG1. Nicht wegen einer Schwangerschaft sondern weil man der Kündigung zustimmt. Dann gehen die gerne davon aus das es selbstverschuldet ist - was dann eben eine Sperre nach sich ziehen kann. Schutz vor Sperre bietet da oft nur eine Kündigungsschutzklage - fraglich aber ob dieser Weg noch offen ist (wegen Zustimmung, wegen sehr engen zeitlichen Fristen). Würde also schleunigst zum Amt , mich dort melden und das abklären und sofern noch möglich auch evtl prüfen lassen wegen Einspruch.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 17:33
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Schwanger / Kündigung Arbeitgaber / Bezüge
Unterschrieben ist unterschrieben. Schließlich ist man volljährig und hat zugestimmt. Da gibt es keine Chance das rückgängig zu machen. Und schwanger ist sie auch nicht.
Mitglied inaktiv - 25.10.2016, 17:52