Hallo Frau Bader, ich habe nun verzweifelt das Forum durchsucht und werde einfach nicht fündig :-( Nun frage ich Sie also direkt und hoffe auf Ihre Hilfe.
Die Problematik. Ich bin habe 2015 ein Kind bekommen und befinde mich noch in der Elternzeit. Nun bin ich erneut Schwanger und der ET ist Anfang Juni 2017. Ich arbeite während meiner Elternzeit ortsnah auf 80 Std im Monat in einem kleinen Laden, mein AG weiß dies und hat es auch genehmigt. Mein Gynäkologe möchte mir eine BV ausprechen da ich in der 1. Schwangerschaft bereits 20 Wochen im Krankenhaus verbracht habe und er dieses mal vorgreifen möchte.
Die Frage: Kann ich ein BV abgeben wenn ich in der Elternzeit bin oder muss ich dann vorzeitig zurück kommen, ein paar Wochen arbeiten um es dann abgeben zu können? Und wie verhielte sich das mit meinem "Nebenjob"? Müssen die Chefs mir dann dort auch noch meinen Lohn weiter Zahlen oder geht das nur über den Haupt-AG? Und wie berechnet sich dann mein Elterngeld für das 2. Kind? Fragen über Fragen und ich finde einfach nirgendwo Antworten :-(
Ich danke Ihnen in jedem Fall schon einmal fürs lesen
von
urmel2015
am 26.09.2016, 19:01
Antwort auf:
Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit
Hallo,
1. Wenn es gesundheitliche Probleme gab, ist das BV das falsche Mittel
2. In der EZ spielt ein BV keine Rolle - und man kann auch nicht "ein paar Wochen arbeiten" - dann braucht man auch kein BV
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.09.2016
Antwort auf:
Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit
Das BV bezieht sich nur auf die Beschäftigung die du zur Zeit ausübst und steht in keinem Zusammehang mit der Elternzeit.
Das BV gilt mit Vorlage beim Arbeitgeber.
Das BV bezieht sich auf das was drauf steht, entweder auf jede Tätigkeit (das wären dann alle Jobs die du zur Zeit ausübst) oder auf bestimmte Tätigkeiten oder bestimmte Zeiten. Der Arzt kann das beliebig wählen.
In jedem Fall gibt es eine Lohnfortzahlung. Es hat keine Nachteile fürs Elterngeld.
Wenn du Antworten möchtest, kannst du ganz konkret die zuständige Aufsichtsbehörde für Mutterschutz anrufen und dich dort erkundigen.
Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 19:32
Antwort auf:
Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit
Dort wo du derzeit in Elternzeit bist, spielt das Beschäftigungsverbot keine Rolle. Du arbeitest nicht, bekommst kein Entgelt und somit auch kein Entgelt fürs Beschäftigungsverbot.
Aber im Nebenjob ist das Beschäftigungsverbot relevant. Dort muss dein Arbeitgeber das Entgelt weiterzahlen, bekommt die Kosten aber von der Krankenkasse erstattet.
Das Elterngeld wird berechnet aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz.
Du kannst die aktuelle Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes beenden und bekommst dann das gleiche Mutterschaftsgeld + Zuschuss wie beim 1. Kind.
von
chrissicat
am 26.09.2016, 20:18
Antwort auf:
Schwanger- 2 Jobs in der Elternzeit
Das ist richtig. Da wo das Beschäftigungsverhältnis wegen Elternzeit ruht, da gibts auch kein BV und keine Lohnfortzahlung.
Ich fand die Überschrift verwirrend, zwei Jobs in Elternzeit. Sie hat Elternzeit und einen Nebenjob, aber keine zwei aktiven Jobs.
Mitglied inaktiv - 26.09.2016, 20:29