Frage:
schulpflicht auch mit 5 ? !
Hallo liebe Frau Bader,
unser sohn geb 30.9.11 soll nächstes jahr eingeschult werden, ist das rechtens oder können wir uns wehren? dachte schulpflicht ist erst ab 6 jahren.
unser sohn ist ziemlich gross, hat aber entwicklungstechn. noch starke defizite, jeder sagt ach der ist ja schon gross uns setzt voraus er ist weiter entwickelt, er ist aber noch total verspielt und motor. noch nicht so weit...
seine tests waren auch noch nicht schulreif, aber auch die dame vom gesundheitsamt sagte: ach der ist ja gross, grösse für schule hat er- wue wenn die körpergr aussagt ob ein kind schulreif ist!!!!
nun unsere frage, kann man einen 5 jähr, was er nä august zur einschulung ja noch ist, zur schule zwingen da schulpflicht- oder können die eltern das entscheiden ob das kind mit 5 in die schule geht??
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 16:45
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Hallo,
entscheidend ist der Stichtag, der von Bundesland zu Bundesland variiert.
Bei uns in RH.-Pfalz ist es der 31.08., mein Sohn ist wenige Tage vorher geboren - und musste auch gehen, gerade mal 1 Woche 6 Jahre alt und defintitiv nicht schulreif - aber eben nicht behindert oder eingeschränkt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Hallo,
maßgeblich ist nicht das genaue Alter, sondern der verpflichtende Stichtag in dem jeweiligen Bundesland. Fällt er darunter, dann ist er schulpflichtig - fertig.
Eine Rückstellung ist dann nur aus besonderem Grund und mit entsprechender Begutachtung möglich.
Das Alter von 5 Jahren ist völlig egal.
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 17:12
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Das mit dem Alter von 5 Jahren meinte ich so, dass ein Kind, dass am Stichtag noch nicht 6 Jahre alt ist, nicht schulpflichtig ist.
Daher ist ein Kind mit 5 Jahren zum Stichtag nicht schulpflichtig und damit das Alter völlig egal.
Ist das Kind am Stichtag 6 Jahre alt - dann muss es in die Schule - fertig.
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 17:16
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Nicht wie alt das Kind am ersten Schultag ist entscheidet ob Schulpflicht ja oder nein sondern wie alt es bis zu einem bestimmten Stichtag ist. In einigen Bundesländern ist das der 30.09, in anderen der 31.12 wenn ich mich nicht irre. Andere Daten mag es auch geben, da solltest Du mal nach googeln. Heißt, alle Kinder welche bis zum 30.09 bzw 31.12 6 Jahre alt werden, müssen ab Aug/Sept in die Schule. Im Zweifel können sie zurückgestellt werden - je nachdem wann Dein Sohn geboren wurde, fraglich ist aber ob man damit dem Kind wirklich einen Gefallen tut. Mitunter ist es sinniger sie dann lieber die erste Klasse wiederholen zu lassen.
Was mich aber wundert ist eher die Frage, wenn euer bisher die Schulfähigkeit nicht erreicht hat, was hat der KiGa bisher getan? Unser ist jetzt gerade 4 Jahre geworden und gerade in Hinsicht darauf das unser definitiv mit 6 Jahren (gerade wenige Tage vorher Geburtstag dann) eingeschult wird, wird da jetzt schon mit der entsprechenden Förderung begonnen. Damit sich das Problem Zurückstellen wegen nicht erreichter Schulfähigkeit gar nicht erst stellt. Ich würde da mal schauen was Du da jetzt an Förderung nutzen kannst um Deinen Sohn entsprechend zu unterstützen. Ihr habt ein Jahr bis dahin Zeit, das würde ich nutzen.
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 18:19
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schulpflicht auch mit 5 ? !
jungs hinken mädchen eben 6 mon hinterher....
sein freund hat am 1.10. okt und der ist auch noch zu verspielt zu zappelig und kein hahn kräht danach, dass er zur schule muss, mein sohn ist 2std älter ...,
ist er dämlich nur weil er 2 std älter ist aber auf dem gleichen stand ist wie sein freund- der ganz normal mit fast7 eingeschult wird?????????!!!!!!
ich denke mal nicht!!!
und nein, ich möchte nicht das er die erste kl mal wdh muss, kenne solchen fall und der junge wird von allen als dumm gehänselt- da er der gr ist und seine neuen 1. kl viel kleiner sind!!!!
das hat sicher nicht einen vorteil ein sitzenbleiber zu sein- kinder sind böööse, tja denke mal von irgendjmd kriegen sies vorgesagt, wahrscheinl eltern--- guck mal der musste 1te wdh!!!!
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 18:26
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Irgendwo muss die Grenze ja sein. Hier in NrW wäre er ein MussKind, bis zum nä Sommer kann sich noch viel tun in der Entwicklung.
Generell ist hier eine Zurückstellung so gut wie nicht möglich, in der Klasse meine Tochter haben auch einige wiederholt, da wird keiner als dumm beurteilt. Die beste Freundin meiner Tochter hat am 29.09, war sehr klein, hatte Logopädie und war sehr Schüchtern,...und ist auch ihren Weg gegangen. Zurückstellen war nicht möglich trotz Empfehlung vom Kiga und Arzt.
von
sternenfee75
am 08.08.2016, 18:35
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Wer da sechs ist muss.
Unserer bekommt Ergo und Frühförderung und ich hoffe wir bekommen die Kurve bis nächstes Jahr.
Die Kernfrage ist also wann bei Euch der Stichtag ist.
von
Sternenschnuppe
am 08.08.2016, 18:43
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Das ist doch unlogisch, das Problem der Größe wird Dein Kind doch auch haben. Unabhängig davon, ob er später eingeschult wird oder die 1. Klasse wiederholt. Zumal es auch zügig die Runde macht, wenn Dein Kind zurückgestellt wurde. Meinst Du, dann wird weniger gehänselt? Wenn man etwas zum Hänseln finden will, dann findet man etwas.
Dein Sohn ist sicher nicht dämlich, aber irgendwo muß man halt den Cut machen. Jede Schulklasse umfaßt ein sehr breites Spektrum an Entwicklungsständen - das ist einfach so, solange man nur einmal im Jahr einschult. Dein Sohn ist vielleicht bissi "hinterher" in seiner Klasse, sein Freund wird wahrscheinlich bissi "voraus" sein in seiner Klasse - wenn man denn unbedingt in solchen Kategorien denken möchte.
Rechtlich:
Wann ein Kind schulpflichtig ist und welche Voraussetzungen für eine Rückstellung erfüllt sein müssen, regelt jedes Bundesland anders. Erkundige Dich am besten bei der für Euch zuständigen Sprengelschule. Dort kann man Dir am ehesten sagen, was Du tun mußt und wie Deine Chancen stehen. Auch der Kindergarten sollte in der Lage sein, Dir die entsprechenden Informationen zu geben. Dort solltest Du sowieso vorsprechen, da ich kein Bundesland kenne, in dem nicht der Kindergarten um eine Stellungnahme gebeten wird, wenn eine Rückstellung erwogen wird.
von
Strudelteigteilchen
am 08.08.2016, 18:45
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Ich würde eher sagen, lieber ein Jahr wiederholen statt zurückgestellt zu werden. Eigentlich kenne ich nur I-Kinder welche zurückgestellt werden. Oder eben Kinder welche so schulunreif sind das es entweder noch in der schwebe ist das sie dann eh in die Förderschule gehen oder es sogar sicher ist. Keine Ahnung ob man sich diesen Status für das eigene Kind wünscht.
Dein Sohn wird wenige Wochen nach Schulbeginn 6 Jahre, nicht erst Monate später. Was soll es da wirklich noch für einen Nutzen bringen ihn im KiGa ein weiteres Jahr zu lassen. Wo er sicherlich nicht nur der größte Junge sein wird sondern auch noch der älteste. Von wem oder was soll er da profitieren?
Wie gesagt, nutze das Jahr jetzt was ihr habt. Setze alle Hebel in Bewegung zwecks Frühförderung wenn Dein Kind wirklich noch so unreif ist. Davon wird er wohl eher profitieren als wie von einem weiteren KiGa-Jahr.
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 19:54
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Hier ist der Stichtag auch der 30.6."es kann aber Rückstellung beantragt werden. Das entscheidet denn dEnn der Arzt bei der Schuluntersuchung.
Es kommt sicher wie immer auf das Bundesland an.
von
kati1976
am 08.08.2016, 20:04
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Bei uns der 30.09. Da unser am Ende Juli 6 Jahre wird, er recht klein für sein Alter ist und daher andere Kinder es lieben ihn zu bemuttern, bekommt unser jetzt auch Frühförderung. Eben weil jetzt schon klar ist, mit 6 Jahren wird er eingeschult und bis dahin sollte die Zeit genutzt werden. KiGa ist der Meinung, lieber jetzt als später den entsprechenden Stempel in der Grundschule. Und mindestens da kann ich denen nur zustimmen. Logo kommt noch oben drauf weil er auch sprachlich hinterherhinkt.
Mitglied inaktiv - 08.08.2016, 20:14
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schulpflicht auch mit 5 ? !
Ob ein Kind schulpflichtig ist entscheidet die Stichtagsregelung, diese ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Schulpflichtige, aber schulunreife Kinder können zurückgestellt werden, entweder auf Antrag der Eltern oder nach Befund der aufnehmenden Schule.
Sie besuchen dann entweder eine Vorklasse oder eben weiter den Kindergarten.
von
Andrea6
am 09.08.2016, 09:20