Frage: Schulbuch ersetzen

Gute Morgen Frau Bader, Mein Sohn hat in einem seiner Leihschulbücher eine Seite recht weit eingerissen. Dass wir das Buch ersetzen, bzw. Schadenersatz zahlen müssen steht außer Frage aber das Buch hatte seine besten Jahre schon lange hinter sich, war also ohnehin schon recht lädiert und mir wurde der Neupreis des Buches in Rechnung gestellt. Ist das Rechtens? Oder muss ich nur einen Prozentualen ANteil tragen je nach Alter des Buches? Danke für Ihre Hilfe.

von Julisa am 05.07.2014, 08:29



Antwort auf: Schulbuch ersetzen

Hallo, das kann man nicht pauschal sagen, weil das von BuLand zu Buland stark divergiert. Ich komme eigentlich aus HH - da waren die Bücher alle umsonst und aus der Bücherei und lebe jetzt in Rh.Pf., wo man per se die Bücher selber kaufen muss und wo es jetzt erst neuerdings für die Grundschule ein entgeltliches System gibt. Bei letzterem muss man unterschreiben, dass man das Buch komplett ersetzt - bei den Bu-Ländern, wo keine Kaufpflicht ist, wird das nicht so sein. Haben Sie was unterschrieben? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2014



Antwort auf: Schulbuch ersetzen

Hallo, wie das rechtlich geregelt ist, kann ich nicht sagen. Bei uns an der Schule muss man bei kaputten Büchern einen prozentualen Anteil bezahlen, d.h. je älter bzw. je kaputter sie vorher schon waren, umso weniger muss man bezahlen. Ich persönlich finde es unverschämt, dass von Euch der Neupreis des Buches verlangt wird. Auch wenn das Buch neu gewesen wäre, finde ich es unverhältnismäßig. Die Seite kann man kleben, und das Buch auch weiterhin benützen. Luvi

von luvi am 05.07.2014, 23:24