Frage: Schulbuch ersetzen -Ergänzung-

Hallo Frau Bader, danke für Ihre flinke Antwort. Wir wohnen in NRW und müssen die Schulbücher nicht kaufen. Unterschrieben habe ich nie etwas. Laut meinem Sohn hatte das Buch bereits 6 Vorbesitzer. Zudem würde mich interessieren ob das Buch dann nicht in unser Eigentum übergehen müsste wenn wir es bezahlen. Es wurde nämlich trotzdem eingesammelt. Damit sie den Faden zu diesem Thema schneller wieder finden setze ich mein Erstposting und Ihre Antwort hier unten an. Danke nochmals für Ihre Hilfe. Gute Morgen Frau Bader, Mein Sohn hat in einem seiner Leihschulbücher eine Seite recht weit eingerissen. Dass wir das Buch ersetzen, bzw. Schadenersatz zahlen müssen steht außer Frage aber das Buch hatte seine besten Jahre schon lange hinter sich, war also ohnehin schon recht lädiert und mir wurde der Neupreis des Buches in Rechnung gestellt. Ist das Rechtens? Oder muss ich nur einen Prozentualen ANteil tragen je nach Alter des Buches? Danke für Ihre Hilfe. Re: Schulbuch ersetzen Hallo, das kann man nicht pauschal sagen, weil das von BuLand zu Buland stark divergiert. Ich komme eigentlich aus HH - da waren die Bücher alle umsonst und aus der Bücherei und lebe jetzt in Rh.Pf., wo man per se die Bücher selber kaufen muss und wo es jetzt erst neuerdings für die Grundschule ein entgeltliches System gibt. Bei letzterem muss man unterschreiben, dass man das Buch komplett ersetzt - bei den Bu-Ländern, wo keine Kaufpflicht ist, wird das nicht so sein. Haben Sie was unterschrieben? Liebe Grüße NB Antwort von Nicola Bader am 07.07.2014

von Julisa am 07.07.2014, 15:57



Antwort auf: Schulbuch ersetzen -Ergänzung-

Hallo, ein altes vergleichbares bei Ebay beschaffen? Dann kann keiner was sagen. Liebe GRüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2014