Rückzahlung von Elterngeldleistungen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückzahlung von Elterngeldleistungen

Guten Tag Frau Bader, ich erhalte nun Elterngeld Plus und arbeite nebenbei 20h, bzw. ab einem späteren Zeitpunkt der Elternzeit 30h. Mein Arbeitgeber hat meinen Verdienst für den Zeitraum bestätigt und so habe ich die Angaben alle bei der Behörde eingereicht. In dem Bescheid steht nun, dass es sich um vorläufige Zahlungen des EGP handelte und es ggf. nach Beendigung der Bezugszeit um eine Nachzahlung oder Vergütung gehen wird. Wie wahrscheinlich ist denn eine Rückzahlung von Bezügen, wenn ich doch genau das Bruttogehalt angegeben habe? Vom Nettogehalt kann die Berechnung m.E. nicht stattfinden, da man dann doch automatisch in Steuerklasse V wechseln würde, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort

von qCollie am 11.11.2016, 11:27



Antwort auf: Rückzahlung von Elterngeldleistungen

Hallo, im ersten Jahr wird jeder Verdienst angerechnet Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.11.2016



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