Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Guten Tag, wir haben aus Unwissenheit ebenfalls versäumt, die Elternzeit vor Beginn der Mutterschutzfrist zu beenden. Mutterschutz läuft noch 4 Wochen. Allerdings sind wir auf dieses Urteil vom VG München gestoßen, woraus wir lesen, dass- zumindest Beamtinnen rückwirkend die Elternzeit vorzeitig beenden können. http://www.rehmnetz.de/beamtenrecht-blog/schwangerschaft-waehrend-der-elternzeit-mehr-rechte-fuer-beamtinnen/ wie beurteilen Sie das? Gilt das nur für Bayern? Meine Frau ist ebenfalls Beamtin, jedoch an einer Privatschule. Freundliche Grüße,

von Anpajo am 11.10.2016, 20:44



Antwort auf: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Hallo, das Urteil wird nur für Beamte in Bayern gelten. Bevor ich es lese: trifft das den auf sie zu? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.10.2016



Antwort auf: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Wenn man schon rückwirkend die Elternzeit beenden kann, wie lange rückwirkend soll das dann gelten? Bis Ende Mutterschutzfrist? bis 1 Jahr nach Geburt? bis 5 Jahre nach Geburt? bis 10 Jahre nach Geburt? Damit entläßt man die Arbeitnehmerin (hier: die Beamtin) aus der Eigenverantwortung und bürdet dem Arbeitgeber, hier dem Staat, großen bürokratischen Aufwand auf. Schließlich muss dann das Elterngeld zurückgezahlt und die Gehälter nachgezahlt werden.

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 21:13



Antwort auf: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Hier ist das Urteil nachzulesen: https://openjur.de/u/632655.html Eine echte Rückwirkung gibt es hier nicht, in Bezug auf ein vetspätet eingegangenen Antrag. Das Urteil fällt in eine Zeit, in der die EugH Rechtsprechung zur Änderung des BEEG geführt hat. Das BEEG wurde 2012 geändert. Vorher war es nicht möglich, die Elternzeit vorzeitig zu beenden um in Genuß des Mutterschutzes zu kommen. Bis zur Änderung des deutschen Gesetzes hat es also etwas gedauert. Die Beamtin hat in dieser Zeit rechtzeitig vor Beginn des Mutterschutzes mit Verweis auf die EUgH Urteile den Antrag gestellt, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Der Antrag wurde abgelehnt, obwohl es kurze Zeit später ein ministerielles Rundschreiben gab, das vorgab, die Eu Rechtsprechung anzuwenden, allerdings erst mit Datum des Schreibens. Hier gegen erging das münchner Urteil: auch vorher rechtzeitig eingegangende Anträge seien zu berücksichtigen und das Rundschreiben damit rückwirkend anzuwenden.  Im Grunde eine Bestägiung, dass das EugH Urteil schon gilt, unabhängig von der Anpassung deutscher Gesetzes, gem. Dem Grundsatz, dass Eu-Recht nationales Recht bricht.

von Behnke am 11.10.2016, 23:04



Antwort auf: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Stimmt, Sie haben recht, habe es auch ausführlich nachgelesen Wieso geht es aber genau nicht? Weil der AG i.d.R. da nicht mitmacht? Wie verhält es sich, wenn wir uns mit dem AG auf eine rückwirkende Beendigung verständigen können? Und uns einigen, dass es noch "rechtzeitig" ist? Kann der AG im Zuge des Umlageverfahrens die Zuschüsse dann trotzdem noch von der Krankenkasse zurückbekommen? Die einmaligen 210 € Mutterschftsgeld werden ja bis zu 3 Jahre rückwirkend gezahlt, oder? Und es kommt beim Antrag ja nur darauf an, dass der AG die Gewährung von Muterschutzzeit bestätigt... Sorry wenn ich hier etwas bohre, aber die gesetzliche Formulierung "rechtzeitig" lässt m.E. hier viel Interpretationsraum

von Anpajo am 12.10.2016, 07:41



Antwort auf: Rückwirkend Aufhebung der E. für Zeit des Mutterschutzes? Urteil VG München

Auch wenn es manchmal Mühe macht, sich bestimmte Sachverhalte genauer durchzulesen, (ich möchte mich da nicht ausnehmen) es schont aber das eigene Gemüt. Es gab doch keine rückwirkende Antragsmöglichkeit. ;-) Nur eine iritierende Überschrift.

von Behnke am 12.10.2016, 15:23



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Rückwirkend Unterhalt fordern

Guten Tag, folgendes „Problem“: Kind lebt beim Vater, die Mutter zahlt Unterhalt-105% des Mindestunterhalts.Es gibt einen vollstreckbaren Titel. Laut der Düsseldorfer Tabelle, hätten ab Januar 20€ mehr monatlich gezahlt werden müssen. Dies ist nicht passiert. Kann man den Unterhalt rückwirkend einfordern? Vielen Dank für Ihre Mühe Viele...


PV-Anlage rückwirkend als Liebhaberei anmelden für höheres Elterngeld?

Hallo Frau Bader, wir betreiben seit 2018 eine PV Anlage (Hausdach) die wir zusammen mit dem Haus erworben haben. Wir verkaufen 100% des generierten Stroms. Wir werden Regelbesteuert und gelten dadurch gegenüber der L-Bank als Selbständige. Wir haben im September 2021 unser Kind bekommen und sind davon ausgegangen dass die letzten 12 Monate a...


Muss der Vater rückwirkend ab Geburt Unterhalt zahlen?

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Frage, die mich sehr beschäftigt. Der Vater meines ungeborenen Kindes(ich bin in der 34 ssw) und ich sind seit der 7 ssw getrennt. Die Trennung ging von mir aus, da er u.a. Starker Alkoholiker ist und einiges vorgefallen war(Gewalt, körperlich und psychisch).Das Kind war in keinster Weise geplant, da erst sehr k...


Wie lange rückwirkend Unterhalt?

Guten Abend Frau Bader, Ich habe eine Frage zur Zahlung von Unterhalt ab Forderung: Mein Mann zahlt von Anfang an Unterhalt für sein Kind aus einer vorherigen Beziehung. Im November 2020 hat die Kindsmutter um Neuberechnung gebeten (also ihr Anwalt) und mein Mann hat alle erforderlichen Unterlagen bis Ende 2020 eingereicht. Daraufhin hat ...


Muss ich Kindergeld rückwirkend teilen?

Ich bin mit meinem und dreijähriger Tochter in Juli nach Deutschland gezogen. In September haben wir uns getrennt, das Kind lebt bei mir. In Dezember habe ich erst Kindergeld beantragt, was jetzt rückwirkend ab dem Monat Juli 2022 gezahlt ist. Muss ich meinem Mann von dem Kindergeld was geben? Hätten wir es rechtszeitig in Juli beantragt, so hätte...


Kann rückwirkend Kinderunterhalt gefordert werden trotz anderer Einigung?

Guten Tag Frau Bader, ich möchte mich erkundigen, um meinen Bruder und Nichte zu unterstützen. Seit über einem Jahr lebt er in Scheidung und mithilfe von Mediatoren und Anwälten wurde mit Blick auf meine junge Nichte entschieden, dass sie ein Wechselmodell führen wollen. Meine Nichte geht zur Kita, ist etwas drei Stunden bei meinem Bruder und...


Kindergeld rückwirkend einklagen?

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m...


Kann ich rückwirkend in den Still-Beschäftigungsverbot gehen?

Sehr geehrte Frau Bader, bin seid 2 Wochen in Elternzeit.Wusste leider vorab nicht das man auch ins Still-Beschäftigungsverbot gehen kann. In meinem Berufsfeld kann ich das eigentlich beantragen. Kann ich das noch alles rückwirkend ändern? LG


Kann ich Elternzeit noch rückwirkend zurückziehen und ins Still-BV wechseln

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Tierärztin in einer Fahrpraxis für Pferde und habe eine 6monatige Tochter. Nach dem Mutterschutz bin ich in die Elternzeit gegangen. Leider habe ich erst jetzt davon erfahren, dass Tierärzte aufgrund des Berufsbildes ein Still-BV erhalten können. Die Anforderungen an §12 MuSchuG erfülle ich. Hätte ich von der Mög...