Rückkehr aus der Elternzeit / Anspruch auf frühere Tätigkeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rückkehr aus der Elternzeit / Anspruch auf frühere Tätigkeit?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin unbefristet angestellt als Einrichtungsleitung bei einem großen, kirchlichen Träger mit einem Beschäftigungsumfang von 50%. Nach 2 Jahren und einem Monat Elternzeit plane ich, im März 2015 wieder einzusteigen. Mein Arbeitgeber ist über das Datum informiert. Meine Bereichsleitung schrieb mir letzte Woche eine Email und unterbreitete mir folgenden Vorschlag. Stellvertretende Leitung in einer anderen Einrichtung mit einem Beschäftigungsumfang von 35% ab März 2015 und einer Aufstockung auf 45% ab August 2015. Eingruppierung in der Gehaltstabelle bleibt gleich. Meine alte Stelle wurde durch eine Elternzeitvertretung besetzt. Hintergrund des Vorschlags ist, dass mein Arbeitgeber für meine Elternzeitvertretung nach meiner Rückkehr etwas finden müsste, weil diese ebenfalls festangestellt ist. Sie wurde schon von einer anden Stelle auf meine Stelle "geschoben". Ich weiß nicht, was ich davon halten soll und wie genau meine Rechte sind. Wohl weiß ich, dass ich nach Rückkehr aus der Elternzeit keinen Anspruch auf meine alte Stelle habe. In diesem Fall ist das für mich auch nicht schlimm, denn ich würde gerne mal in einer anden Einrichtung arbeiten. Folgende zwei Fragen beschäftigen mich jedoch sehr: 1. In meinem Arbeitsvertrag steht ein Beschäftigungsumfang von 50%. Habe ich darauf wieder Anspruch? 2. Kann man mich einfach so von einer Leitungsstelle auf eine stellvertretende Leitung setzen? Wie sind hier meine Rechte? Ich bedanke mich schon im Voraus für eine Antwort! Herzliche Grüße

von clementine106 am 14.11.2014, 12:52



Antwort auf: Rückkehr aus der Elternzeit / Anspruch auf frühere Tätigkeit?

Hallo, 1.Ja 2. Das kommt auf den Vertrag an. Sie haben einen Anspruch auf eine vergleichbare Tätigkeit Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2014



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