Frage: Rückfrage zu Frage von gestern

Hallo Frau Bader, Vielen Dank für Ihre Antwort zu meiner Frage von gestern (Bei 450-Euro-Job kostenfreie Krankenversicherung) Darf ich Ihnen ergänzend eine weitere Frage stellen. Da die Versicherungsbeitrage zu Buche schlagen, weil ich momentan ohne Einkommen bin suchen wir nach Lösungen. Da meine Tochter erst 1,5 Jahre alt ist, möchte ich so wenig wie möglich arbeiten, aber so viel wie nötig, um während der 3 Jahre Erziehungszeit nach der Geburt meines zweiten Kindes nicht mit den Krankenkassenbeiträgen belastet zu werden. Nun zu meiner Frage: Gibt es eine minimale Stundenanzahl (z.B. 12h/ Woche), die trotzdem als reguläre Anstellung u nicht als Minijob gilt? Und gibt es eine minimale Anzahl an Monaten, die ich vor Geburt gearbeitet haben muss, damit die Arbeit dann auch gilt (z.B. 2 Monate)? Mein möglicher Arbeitgeber würde mir da aus freundschaftlichen Gründen entgegen kommen, wenn dies zu einer beitragsfreien Versicherung während der Elternzeit führt. Für mich ist es allerdings schwierig mit der Kinderbetreuung, deshalb die Frage nach den geringstmöglichen Zeiten. Herzlichen Dank im Voraus Und viele Grüße

von Sofia4 am 11.01.2017, 12:35



Antwort auf: Rückfrage zu Frage von gestern

Hallo, entscheidend ist nicht die Arbeitzeit, sondern die Höhe des Einkommens. Es muss über 450 € liegen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2017



Antwort auf: Rückfrage zu Frage von gestern

Es geht nicht um Zeiten, sondern um Einkommen. Du mußt monatlich mindestens 450,01 Euro verdienen, dann bist Du sozialversicherungspflichtig. Wenn Dein Arbeitgeber Dir einen Stundenlohn von 225,01 Euro gibt, dann reichen zwei Stunden Arbeit pro Monat. Auf den Betrag fallen dann allerdings Sozialabgaben an - auch der Arbeitgeberanteil.

von Strudelteigteilchen am 11.01.2017, 14:13



Antwort auf: Rückfrage zu Frage von gestern

Stimmt, es kommt auf das Einkommen an, ich arbeite z.B 7 Stunden/Woche bzw 28 im Monat und liege Netto halt noch über den 450Euro, somit ist es ein normaler Teilzeitjob.

von sternenfee75 am 11.01.2017, 18:19



Antwort auf: Rückfrage zu Frage von gestern

Geht man vom Mindestlohn aus (sofern Du den bekommst), musst Du mindestens 14 Std die Woche arbeiten um über 450 € zu kommen - damit Du Sozialbeitragspflichtig wirst. Verdienst Du mehr, langen weniger Stunden. Weniger Verdienst darf nicht sein, außer es ist eine Berufsgruppe wo der gesetzlichen Mindestlohn von aktuell IMO noch 8,50 € nicht greift. Mindestlohn steigt aber, dann werden es weniger Mindeststunden. Die zweite Begrenzung sind 30 Std. Über diese darfst Du nicht kommen weil sonst die EZ endet - und damit auch Anspruch auf EG. Alles dazwischen ist frei verhandelbar mit dem AG und hängt davon ab was dir eben pro Stunde bezahlt wird. Übrigens wird der Begrenzung Mindestlohn auch klar, warum viele Minijobs gesetzlich fragwürdig sind. Oft wird da nämlich gegen Mindestlohn verstoßen wenn man mal gegenrechnet. Machen aber die wenigsten weil fälschlicherweise viele annehmen sie würden mit Minijob besser fahren wie mit Teilzeit wegen der Sozialabgaben.

Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 18:20