Liebe Frau Bader, leider verstehe ich Ihre Antwort vom 20.8 nicht: "Das arbGeld 1 bestimmt sich nach fiktivem Lohn (bei 3 Jahren EZ) u prozentual der Zeit, die Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen." Wie bereits geschrieben, bin ich momentan befristet beschäftigt und mein Arbeitsvertrag endet am 29.02.2016. Mein voraussichtlicher Geburtstermin ist der 02.02.2016. Ich würde dann voraussichtlich ab 01.02.2017 wieder voll dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, habe aber aufgrund dessen das die befristete Stelle ausgelaufen ist, wahrscheinlich erst einmal keine Stelle mehr. Berechnet sich das Arbeitslosengeld 1 dann anhand des Gehaltes, dass ich 12 Monate vor dem Geburtstermin (oder Zeitpunkt Mutterschutz) erhalten habe? Meine Arbeitgeberin hat mir angeboten, meinen Vertrag bis 31.03.2017 zu verlängern (länger ist aus finanziellen Gründen nicht möglich), wobei ich bis 31.01.2017 in Elternzeit wäre. Dann hätte ich noch zwei Monate eine Arbeitsstelle. Jetzt frage ich mich jedoch, ob dann das Arbeitslosengeld 1 anhand der 12 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit berechnet wird (also 01.04.2016 bis 31.03.2017), wovon dann ja in 10 Monaten reduziertes Elterngeld erhalten hätte. Oder werden nur Monate, wo ich tatsächlich gearbeitet habe, in die Berechnung miteinbezogen? Für mich stellt sich also die Frage, was finanziell besser für mich wäre: meinen Vertrag einfach Ende Februar 2016 auslaufen lassen oder darum bitten den befristeten Vertrag bis 31.03.2017 zu verlängern. Für eine erneute Antwort wäre ich sehr dankbar! Viele Grüße Katja
von KatjaB1980 am 25.08.2015, 09:38