Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

hallo frau bader, habe 7 Monate voll gearbeitet, war eine Woche Krank und habe jetzt ein Berufsverbot bekommen, hätte ab August 3 Wochen urlaub noch gehabt. Meine fragen: 1. Was passiert mit dem Resturlaub 3 Wochen stehen die mir noch zu? 2. Bekomme ich den Resturlaub nach meiner Elternzeit? 3. muss ich das beim Antrag auf Elternzeit mit angeben das ich den Urlaub noch bekommen müsste, oder wie ist das?

von Bubub am 29.06.2015, 13:26



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Hallo, der genehmigte Urlaub gilt als genommen und ist somit weg. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2015



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Hallo, wenn der Urlaub beantragt und genehmigt war, dann verfällt er quasi und Du bekommst die Urlaubstage nicht gutgeschrieben. Wenn es keine offizielle/nachweisbare Genehmigung gibt/gab sondern lediglich geplant war, dann stehen Dir die Urlaubstage weiterhin nach MuSchu und EZ zu. Ist etwas ungerecht, aber im BV wirst Du eben so gestellt als hättest Du gearbeitet... und dann eben Urlaub mittendrin genommen. Gruss Désirée

von desireekk am 29.06.2015, 15:35



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Das stimmt nicht. Der Urlaub verfällt nicht, auch wenn du ihn beantragt hast. Das weiß ich zu 100% War bei mir auch so, die 3 Wochen bleiben Stehen, bis du wieder nach der Elternzeit arbeiten gehst. Das musst du nicht bein Antrag mit angeben. Glaub mir so ging es mir auch Liebe Grüße

von Betti84 am 29.06.2015, 16:08



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Falsch! Aber da du es nicht glauben wirst, kannst du gerne Fr. Baders Antwort abwarten.

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 18:08



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Das mag bei Dir so gewesen sein, rechtlich ist es so wie Sternschnuppe es schreibt. Ist der Urlaub BEANTRAGT UND GENEHMIGT, dann gilt er als genommen. Der AG kann aber keinen Urlaub anordnen und hat er bereits beantragten Urlaub vor Ausstellung des BVs noch nicht genehmigt bleibt der Anspruch bestehen und zwar bis zum Ende des Folgejahres in dem die EZ endet (krass ausgedrückt: endet die EZ am 02.01.2017 darf der Urlaub nicht vor dem 01.01.2019 verfallen). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 18:09



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

Ich habe zur Abwechslung mal gar nix gesagt, war den ganzen Tag im realen Leben unterwegs mit den Kindern. Ausnahmsweise mal unschuldig ;-) Liebe Grüße Ansonsten : beantragter und genehmigter Urlaub wird eben im BV genommen ( und gezahlt sofern man da extra noch Urlaubsgelder bekommt ) Nur welcher der noch nicht geplant ist bleibt stehen.

von Sternenschnuppe am 29.06.2015, 20:12



Antwort auf: Resturlaubsanspruch bei Berufsverbot

... es war desireekk - aber sie hatte damit absolut Recht! LG Sabine

Mitglied inaktiv - 29.06.2015, 22:24



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