Hallo Fr bader,
Ich habe noch 17 Tage resturlaub bin aber im Beschäftigungverbot.Ich weiss das man den Urlaub aufsparen kann bis man die elternzeit beendet hat.Nur weiss ich nicht ob ich nach der elternzeit noch in dem Betrieb bin bzw vollzeit arbeiten werde.Meine Idee war den resturlaub nach dem Mutterschutz und vor der elternzeit zu nehmen.Würde das Sinn ergeben?Was müsste ich beachten??
Mfg
von
olesja88
am 04.05.2015, 20:33
Antwort auf:
resturlaub vor der elternzeit nehmen?
Hallo,
würde ich nicht machen, denn dann verschenken Sie EG - es sei denn, der KV nimmt diese.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.05.2015
Antwort auf:
resturlaub vor der elternzeit nehmen?
Kannst du so nicht machen bzw wäre absoluter Blödsinn.
Deine Elternzeit beginnt mit der Geburt, nicht erst nach dem Mutterschutz. Du musst aber halt, da Mutterschutz absolutes Beschäftigungsverbot, erst halt die Elternzeit bis zu 1 Woche nach der Geburt dem AG genau mitteilen. Darum wohl auch der Irrglaube vieler, das Elternzeit nach dem Mutterschutz. Im übrigen endet die Elternzeit auch am tag vor dem 3ten Geburtstag, heißt der 3te Geburtstag des Kind ist der erste Arbeitstag - und eben nicht erst 8 Wochen später.
Der weitaus gravierendere Teil ist aber Elterngeld. Den das wird immer nur für vollständige Lebensmonate ausgezahlt. Hieße also, Du müsstest, um die 17 tage Resturlaub "zu nehmen", auch den einen Elterngeld-Monat verzichten. Fraglich ist halt auch, macht der AG das mit.
Es gilt also am besten entweder vor dem Mutterschutz (den vor der Geburt) nehmen, was bei dir wegen BV schwer ist, oder nach der Elternzeit. Oder ihn nach der Elternzeit auszahlen lassen - wenn der AG da zustimmt. Solltest du nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten, dann wird der Urlaub eh entsprechend "umgerechnet".
Mitglied inaktiv - 04.05.2015, 21:09
Antwort auf:
resturlaub vor der elternzeit nehmen?
Hallo,
Blödsinn ist das nicht, und man kann die EZ auch erst zum 3. Lebensmonat des Kindes beginnen lassen.... warum nicht?
Richtig ist aber, dass es EG nbur für volle lebensmonate des Kindes gibt, als eben erst ab dem 3. Monat des Kindes dann...
Käme das mit Urlaub hin? Ist in den 17 tagen der Urlaub für wöhrend des Muschu mit reingerechnet?
ICHJ würde mit viel eher den Resturlaub für später aufheben.
Entweder wird er mir ausgezahlt weil ich kündige, oder ich habe Luft wenn Kind krank ist, KiTa-Feier ansteht, KiTa-Streik, o. ä.
Gruss
Désirée
von
desireekk
am 05.05.2015, 21:18