Liebe Frau Bader,
habe ich einen Anspruch darauf, dass mir mein Arbeitgeber meinen Resturlaub auszahlt, wenn ich entscheide, nach der Elternzeit nicht in den Betrieb zurückzukehren?
Vielen Dank und beste Grüße
Anna
von
Anna_1982_2016
am 18.01.2017, 11:05
Antwort auf:
Resturlaub auszahlen lassen?
Hallo,
ja klar.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
Antwort auf:
Resturlaub auszahlen lassen?
ja. auszahlen geht nur bei kündigung. schau genau nach, wie viele tage du noch resturlaub hast bzw. ob sich durch mutterschutz eventuell neuer urlaub angespart hat, wie es bei mir der fall war (hatte EZ kind 1 und wurde in dieser mit kind 2 schwanger. durch den mutterschutz kamen, da der als beschäftigung zählt, wieder urlaubstage dazu). fordere das schriftlich an. wird aber erst nach ausscheiden aus der firma mit der endabrechnung sozusagen gezahlt. hast du betriebliche vorsorgen laufen? erkundige dich, wenn ja, was dait passiert
von
mellomania
am 18.01.2017, 15:59