Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

Hallo Frau Bader, ich bin bis zum Mutterschutz im Beschäftigungsverbot und meinen Urlaubsanspruch würde ich gerne an meine Elternzeit anhängen (nehme 12 Monate Elternzeit). Mein Partner würde gerne nach meinem Urlaub seinen letzten Partnermonat-Elternzeit nehmen (mit Bezug von Elterngeld). Ist dies überhaupt möglich, da ja eigentlich im ca 13. Monat die Elternzeit und die Elterngeldzahlung unterbrochen wäre? Vielen Dank! Viele Grüße, Nannilein

von Nannilein am 08.04.2014, 13:50



Antwort auf: Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

Hallo, das EG wird bis längstens zum 14 LM ausgezahlt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Resturlaub an Elternzeit hängen, danach noch der Partnermonat möglich?

Elterngeld kann man nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes beziehen und man muss innerhalb dieser Zeit mindestens 2 Monate nehmen. Wenn Das zutrifft, dann hat Deine EZ und Dein Urlaub damit nichts zu tun. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 08.04.2014, 16:34



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