Hallo Frau Bader, ich habe noch Urlaub aus 2014, dieser ist in meinem Büro abzufeiern bis Ende September, sonst verfällt er normalerweise. Zusätzlich habe ich noch Urlaub aus 2015. Seit ca März 205 habe ich ein Teilbeschäftigungsverbot wegen div. Komplikationen. Verfällt von meinem Urlaubsanspruch irgendetwas? Muss ich etwas abfeiern oder kann ich selbst entscheiden ob ich möchte? Ich habe bis dato im TBV keinen Urlaub genommen, da mein Chef mich bei div Arbeiten gebraucht hat. Danke für Ihre Antwort! Sushine 1
von sushine 1 am 16.06.2015, 15:28