Sehr geehrte Frau Bader,
meine Tochter wurde am 15.11.14 geboren und ich habe für sie zwei Jahre Elternzeit beantragt.
Ab 15.11 fange ich Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten.
Ich habe noch 28 Resturlaubstage von meiner Schwangerschaft. Da hatte ich ein Bv.
Nun wurde mir gesagt ich muss den Urlaub bis März 2016 verplanen. Das habe ich auch gemacht. Das war wohl der erste Irrtum der mir erzählt wurde.
Ich habe jetzt ab dem 15.11 18 Resturlaubstage genommen.
Diese will mir mein Arbeitgeber wie meinen Teilzeitlohn ausbezahlen.
Müsste ich diese nicht mit Vollzeitlohn entgeltend werden?
Wie kann ich mich dagegen wehren. Gibt es einen Paragrafen wo das geschrieben steht?
Alles reden mit meinem Arbeitgeber bringt leider nichts.
Vielen Dank
von
Rose22
am 12.11.2015, 14:36
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Hallo,
Sie haben für Urlaub, der in VZ erarbeitet wurde, Anspruch auf VZ-Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Wenn du sie als Teilzeitlohn bekommst, würde ich erwarten, dass du entsprechend mehr Tage bekommst, bin aber natürlich keine Anwältin. Aber wenn du einen 8h Tag Urlaub noch hast und nur 4h Teilzeit, dann sollten das für mein Verständnis zwei Tage sein, für die der Urlaub reicht, bei Teilzeitlohn.
Aber mit diesem ganzen Murks rund um Elterngeld und Arbeiten ist ja sowieso die Hälfte AN gegenüber unfair....
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 15:40
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Er muss so ausgezahlt werden wie er erarbeitet wurde.
Hast ja nicht halbe Tage erarbeitet, sondern ganze Tage.
Soll Dein Chef seinen Steuerberater fragen, wenn er keine Ahnung hat.
Oder es auf 56 Tage ändern, wenn er nur die Hälfte auszahlen will.
von
Sternenschnuppe
am 12.11.2015, 15:47
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Vielen dank erst einmal für Eure Antworten.
Ich arbeite in einem Krankenhaus und mit der Personalabteilung bin ich nicht weitergekommen.
Jetzt bin ich damit zur oberen Etage und die behaupten ich irre mich. Die zahlen das schon immer so aus. Hallo!? Dabei habe ich schon öfters gelesen dass Frau Bader so antwortet wie ihr.
Oh man ich hoffe die werden bald einsichtig, dass nervt mich schon.
Eigentlich müssten sie das als seht großer Arbeitgeber besser wissen.
von
Rose22
am 12.11.2015, 16:19
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Bei mir wars genauso - schalt mal den Betriebsrat ein! Der konnte das bei mir ganz schnell lösen mit Hinweis aufs Elterngeldgesetz!
Du musst deinen Urlaub von vor dder Elternzeit erst nach der Elternzeit nehmen, nicht wenn du in Elternzeit arbeiten kommst. Und auch dann muss Vollzeiturlaub gewährt werden oder umgerechnet werden!!
von
La_Latina
am 12.11.2015, 17:23
Antwort auf:
Resturlaub, Arbeitgeber will es als Teilzeitlohn auszahlen
Vielen Dank für den Tip.
An den hab ich noch gar nicht gedacht.
Werde ihn Morgen gleich kontaktieren.
Vielleicht ist das der Schlüssel für meine Lösung.
Liebe Grüße
von
Rose22
am 12.11.2015, 18:35