Ich habe mal eine Frage, was Testamente betrifft.
Sohn hat keinen Unterhalt des Erzeugers erhalten, mittlerweile volljährig und gut verdienend. WAS wäre, wenn ihm etwas passiert?
Single ohne Kinder. Gesetzliche Erben wären die Eltern je zur Hälfte? Ober kann dieser Erbteil aufgrund nicht erfolgter Unterhaltszahlungen angefochten werden?
von
Nichtneu1
am 01.08.2017, 17:13
Antwort auf:
Regelungen Testament - bei nicht erfolgter Unterhaltszahlung
Hallo,
Sie meinen, der Vater wäre unwürdig, weil er keinen Unterhalt gezahlt hat.
Das wird nicht ausreichen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Regelungen Testament - bei nicht erfolgter Unterhaltszahlung
Wenn kein Testament, erbt auch der Elternteil der keinen Unterhalt gezahlt hat. fehlende Unterhaltszahlungen langen nicht aus zur "Enterbung". Genauso wie der Sohn wahrscheinlich im Fall des Pflegefalles für seinen Vater aufkommen muss.
Mitglied inaktiv - 01.08.2017, 18:24
Antwort auf:
Regelungen Testament - bei nicht erfolgter Unterhaltszahlung
Für mich geht nicht klar hervor, wer "mittlerweile volljährig und gut verdienend, Single und ohne Kinder" ist.
Der Sohn oder sein Vater?
In beiden Fällen hat eine ausgebliebene Unterhaltszahlung nichts mit Erbe zu tun.
Es wäre Ihre Aufgabe, diesen Einzuklagen, das ist auch im Nachhinein möglich.
Wenn der Erzeuger gemeint ist, erbt Ihr Sohn anteilig gemäß Gesetz (was übrigens auch bei Gutverdienern Schulden sein können).
Wenn Ihr Sohn gemeint ist, erbt der Erzeuger gemäß Gesetz, sofern er als Vater eingetragen wurde.
Ein Ausschluss ist, soweit ich weiß, in beiden Fällen nicht möglich, nur eine Begrenzung auf den Pflichtanteil.
von
Kristiiin
am 02.08.2017, 14:47