Sehr geehrte Frau Bader, am 01.01.2016 endet meine Elternzeit und ich befürchte, dass mein Arbeitgeber mir mit "fiesenTricks" einen Aufhebungsvertrag aufdrängen will. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und mir wurde gesagt, dass es nicht anerkannt wird, wenn eine Versicherung abgeschlossen wird im Wissen oder Glauben an einen bevorstehenden Prozess. Die Anwartschaft / Frist der Versicherung wäre ja eingehalten. Würde die Arbeitsrechtsschutz mir beistehen wenn ich im Januar tatsächlich "Bedarf" hätte oder würde sie nicht greifen weil ich geahnt habe dass ich sie brauche? Grüße
von Janine1235 am 28.08.2015, 22:06