Rechtliche Konsequenzen wegen "Vernachlässigung"?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Rechtliche Konsequenzen wegen "Vernachlässigung"?

Schönen guten Tag Frau Bader, Wie ich weiß, kann man den Umgang beim Jugendamt oder auch gerichtlich regeln lassen (ich hoffe, ich bin richtig informiert). Was passiert, wenn der Kindsvater sich nicht daran hält? Ich habe nichts Offizielles und stehe oft vor dem Problem das ganze Wochenenden oder auch der Urlaub abgesagt wird. In den Ferien sind die Kinder ausschließlich bei mir (bis auf die normalen Umgangswochenenden). Weiter hab ich das Problem dass der Vater der Kinder (8 und 10) ständig etwas an mir auszusetzen hat. Die Kinder seien schlecht angezogen, mangelnde Körperhygiene, ich hätte kein Interesse an ihnen, würde nur an das Geld und meine Freizeit denken. Dabei erwähnt er z.B. schmutzige Kleidung und zu lange Fingernägel, Schürfwunden usw. Ich gehe in der Tat gerne mal aus und genieße den Luxus eines Kindermädchens, die dann hier bei den Kindern ist. Auch eine Dienstreise von 5 Tagen hab ich so mal angetreten, die Kinder waren Zuhause und versorgt, ich immer erreichbar und ich habe hier ein enges soziales Netzwerk gestrickt, Freundinnen wären im Notfall schnell zur Stelle. Ich arbeite Vollzeit mit insgesamt 3 Kindern und finanziere ein Haus und alles was wir eben so zum Leben brauchen. Ich versuche immer alles zu geben und es gut zu machen. Oft bin ich an der Grenze der Belastbarkeit oder darüber hinaus. Ich versuche mein Bestes ... Schule, Arzt, Alltag, Sport, Musikschule usw. - das mache alles ich alleine und ich mache es gerne! Natürlich übersehe ich mal was oder es geht mir was durch. Aber ich bekomme dann Mails der alleruntersten Schublade mit Vorwürfen, Beleidigungen und Drohungen (Jugendamt, Anwalt, etc.) die sich gewaschen haben. Reden will er nicht mit mir. Weder telefonisch noch persönlich. Nun mal meine Frage - glauben Sie, dass ich rechtlich etwas zu befürchten habe? Vom Jugendamt z.B. dass ich auch mal ne Nacht weg bin (wie gesagt mit dem Kindermädchen, 26, am Start). Das Sorgerecht oder so möchte er nicht - er möchte nur dass ich es genau so mache wie er es will (mein Eindruck). Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. Herzliche Grüße!

von belzes am 14.11.2016, 10:11



Antwort auf: Rechtliche Konsequenzen wegen "Vernachlässigung"?

Hallo, er hat ein Umgangsrecht, es gibt aber leider Urteile, die besagen, dass man ihn, wenn er es nicht regelmäßig ausübt, nicht zwingen kann. Ich würde versuchen, das Jugendamt zur Hilfe zu holen, denn es kann für die Kinder ja sehr enttäuschend sein, wenn sie sich auf den Vater freuen und der kommt nicht. Obwohl ich es nicht wirklich nachvollziehen kann, ziehe ich immer wieder den Hut vor den Alleinerziehenden, denn die haben keine Entlastung. Inwieweit die Kinder vernachlässigt sind, kann ich von hiesiger Stelle nicht beurteilen. Alle Kinder haben mal zu lange Fingernägel und aufgeschürfte Knie, es kommt eben auf den Umfang an. Wenn er die Umstände dem Jugendamt drastisch schildert und behauptet, die Kinder wären längerfristig alleine, kann es durchaus sein, dass eine Überprüfung seitens des Jugendamtes stattfindet. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.11.2016



Antwort auf: Rechtliche Konsequenzen wegen "Vernachlässigung"?

Dein Posting könnte ICH geschrieben haben.... Insbesondere was Dein "Arbeitsverhaöpten" und den KV angeht... 1.) Umgangsregelung: Man kann sich (KM + KV) beim JA zusammensetzen und den Umgang zusammen moderiert festlegen. Dabei kann man auch festlegen was passiert wenn einer der Eltern sich nicht an die Umgangsregelung hält. Wird Umgang nachgeholt (wäre wünschenswert für die Kinder) wer kommt für welche "Umgangsbetreuungskosten" auf wenn man den Umgang ausfallen lässt oder ändern will, etc. 2.) Wie "verwahrlost" sind denn die Kinder? Was genau ist "schlecht angezogen", "schmutzige Kleidung", etc? Zur Not musst Du halt wirklich supergut aufpassen und nur geschrubbte und frisch angezogene Kinder zu ihm lassen um sowas zu vermeiden... Bei mir wäre also donnerstags Abend immer baden und "hübsch machen" als Abendroutine... 3.) Wie genau nimmt er an Kinderveranstaltungen etc. Teil? Bekommt er Gelegenheit dazu? Habt Ihr GSR? Lädst Du ihn ein wenn nicht GSR? Schriftlich nachgewiesen? 4.) Solange deine Kinder gut und konstant betreut sind kann keiner Dir was. Wobei: bietest Du dem Vater an dass er statt dem Kindermädchen Zeit mit den Kindern verbringen kann? ;-) Lehnt er das ab und sieht sich nicht imstande sich dann um seine Kinder zu kümmern? Was sind seine Argumente dass er sich nicht an Umgangsabsprachen halten kann, Urlaube etc.? Grundsätzlich weiss ich aber genau was für "eine Art Vater" wie hier besprchen. ich habe genau denselben... Meckern über alles, aber selbst sich kaum einbringen und immer schön das arme Opfer sein... Solange er die Kinder nicht "infiziert" ist alles gut, aber meistens können "solche Väter" die Kinder nicht raushalten... LG D

von desireekk am 14.11.2016, 21:46



Antwort auf: Rechtliche Konsequenzen wegen "Vernachlässigung"?

Umgang ist auch das Recht des Kindes und muss verlässlich ausgeübt werden. Ein Kind muss am Kalender (sofern es zählen kann) abzählen können, wann der nächste Umgang statt findet. Absagen hat es nur im Notfall/ im Ausnahmefall zu geben und diese hat der absagende persönlich an die Kinder weiter zu geben, nicht über Sie. Sonst sind Sie immer der Übermittler der schlechten Nachricht. Umgang ist kein Spiel, sondern muss eine Konstante sein. So eine Kinderseele ist schnell zerstört, die "Reparaturversuche" übernehmen dann die immer mehr werdenden Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Kaum jemand kann sich vorstellen, wie viele Verhaltensauffälligkeiten tatsächlich auf Trennnung/ Scheidung und dem daraus resultierendem Streit um Umgang etc.... beruhen. Hält sich der Vater nicht an die Vereinbarung vor dem Jugendamt, so können Sie sich an Ihren Anwalt oder wieder an das Jugendamt wenden. Wenn der Vater sich nicht an eine gerichtliche Vereinbarung hält, könnte man das, vorausgesetzt es wurde im Beschluss vor Gericht auch so aufgenommen, finanziell sanktionieren lassen. Dazu kann Sie ein Anwalt beraten (den Beratungsschein im Vorfeld nicht vergessen). Sie haben die elterliche Sorge und tragen die Verantwortung dafür, wem Sie Ihre Kinder anvertrauen. Ob das die Freundin, die Oma oder ein Kindermädchen ist... das ist Elternverantwortung. Hauptsache ist doch, die Kinder sind gut aufgehoben und gut versorgt. Solange keine Anzeichen für eine Gefährdung vor liegen, wird das Jugendamt auch nichts machen (können). Wie oft Sie ausgehen und weg bleiben... denken Sie bitte daran, dass Ihre Kinder die Mama als verlässlichen Elternteil benötigen, einer ist ja schon wenig verlässlich. Vielleicht ist weniger manchmal mehr und das Kindermädchen ersetzt nicht die mütterliche Nähe und Bindung. Was Schürfwunden usw. angeht. Wenn das Jugendamt einen konkreten Verdacht hat, könnte es Ihre Kinder sogar rechtsmedizinisch untersuchen lassen oder sie beim Kinderarzt vorstellen lassen, Schule etc. kontaktieren. Aber auch den MitarbeiterInnen im Jugendamt ist klar, dass sich Kinder auch mal so verletzen. Mein Tipp: Gehen Sie zum Jugendamt und lassen sich beraten, fordern Sie ein gemeinsames Gespräch mit dem Kindesvater ein. Sie können sich auch gleich an einen Anwalt wenden, wenn Sie meinen das Gespräch beim Jugendamt würde nichts bringen (in vielen Kommunen, Gemeinden, Bundesländern... wird Sie der Anwalt aber zuerst an das Jugendamt verweisen). Heben Sie die Mails auf, drucken Sie diese aus und überlegen sich, welche Form der Kommunikation auf der Elternebene überhaupt möglich ist. Vielleicht hilft eine Mediation (auch hier berät Sie das Jugendamt oder der Anwalt).

von grummelbrumm am 14.11.2016, 22:26