Hallo Frau Bader,
Was soll ich tun? Was kann ich beantragen?
Ich befinde mich gerade in Elternzeit. Ich möchte gerne wieder Teilzeit arbeiten gehen, da mein Kind jetzt auch in die KITA kommt. Mein Chef lehnt dies aber ab, mit der Begründung er hat gerade keine Stelle zu besetzen. Ich weiß aber, dass er mir eine Teilzeitstelle anbieten muss. Ist das Korrekt?
Wie soll ich mich nun verhalten? Was sind meine Rechte? Steht mir ALG zu?
Vielen Dank.
von
LiMa2012
am 14.04.2014, 15:11
Antwort auf:
Rechte nach Ablehnung Teilzeitstelle in Elternzeit
Hallo,
hat er mehr als 15 AN/dann muss er betriebeliche Gruende nennen.
Liebe Gruesse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2014
Antwort auf:
Rechte nach Ablehnung Teilzeitstelle in Elternzeit
Er soll dir das schriftlich geben!
Folgendes kannst du dann machen: Du beziehst ALG1 in dem Umfang in dem Du Teilzeit arbeiten würdest, wenn Kinderbetreuung entsprechend nachgewiesen werden kann. Und/Oder Du suchst Dir für die restliche Elternzeit einen andern AG und arbeitest dort. Solange das kein Konkurrenzunternehmen ist, muß Dein jetziger AG dem dann zustimmen.
Mitglied inaktiv - 14.04.2014, 18:16
Antwort auf:
Rechte nach Ablehnung Teilzeitstelle in Elternzeit
In welchem Umfang muss die Kinderbetreuung nachweisbar sein? Muss das Kind täglich vormittags in die Kita oder genügen drei Vormittage?
Wenn ich AlG1beantrage werde ich dann vom Arbeitsamt vermittelt?
von
LiMa2012
am 15.04.2014, 08:13