Frage: rechte für den vater

erst mal hallo, ich hoffe mir kann man hier ein bisschen weiter helfen... Ich muß aber gleich sagen das ich kein unschuldtlamm bin. Es geht um meine tochter sie ist jetzt 8 jahre und ich hab jetzt seit 4 monaten kontakt zu ihr weil ich und die mama es nochmal mit einander versucht haben, aber das ist nichts geworden und meine tochter hängt an mir so wie ich an ihr hänge aber die mama will nicht das ich mein kind seh nur weil ich mich jetzt von ihr getrennt habe... sie hat das sorgerecht aber ich bin als papa eingetragen und bezahle auch immer fleisig den unterhalt für mein kind... was kann ich nun tuhen um mein kind sehen zu dürfen oder mal übers wochende bei mir zu haben

von Benjamin85 am 21.08.2016, 16:59



Antwort auf: rechte für den vater

Hallo, schalten Sie das Jugendamt ein und versuchen Sie, auf dem Weg eine gütliche Einigung zu erzielen. Wenn dies zu keinem Ergebnis führt, bleibt Ihnen nur die Klage. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.08.2016



Antwort auf: rechte für den vater

Termin bei Jugendamt machen. Die sollen den Umgang regeln. Gleichzeitig, wenn Du willst, Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellen. Ist fraglich ob Du das bekommst - wegen dem bin kein Unschuldslamm - aber das ist auch unerheblich. recht auf Umgang hast Du, ob es der Mutter passt oder nicht. Bedenke aber, Du kannst jetzt nicht hingehen und sagen, ich will mein Kind nun regelmäßig sehen und in 1-2-3 Monaten fällt dir ein, ach nee, ist zu anstrengend oder sonstwas. Du musst bereit sein dein restliches Leben für Dein Kind mit da sein zu wollen. Mindestens aber für die nächsten Jahre. Wenn nicht, dann lass es lieber gleich. Du warst, wenn ich das recht überschaue, die ersten Jahre nicht da. Jetzt nur mehr oder minder ein "Zwischenspiel", da wird es für deine Tochter weit weniger schmerzhaft sein wenn Du wieder "verschwindest" als wenn Du jetzt auf lieben Papa machst. Diese Frage, ob dir es Dein Kind wert ist, kannst aber nur du beantworten. Falls ja, wee gesagt, DANN !!! mach einen Termin beim Jugendamt die sollen euch unterstützend da beraten.

Mitglied inaktiv - 21.08.2016, 17:25



Antwort auf: rechte für den vater

Dafür wäre erst mal interessant, was du mit der Aussage "kein Unschuldslamm" meinst? du hast dein Kind also knapp 8 Jahre nicht gesehen? Warum? Auch das ist nicht unerheblich - wolltest du nicht oder gabs andere Gründe? Ein Kind ist kein Besen, den man sich aus der Kammer nimmt, wenn man ihn gerade braucht und dann wieder weg stellt. Übernachtungen werden in jedem Fall erst mal kein Thema sein, wenn dein Kind dich erst so kurz kennt. Recht auf Umgang hast du (und auch das Kind) aber wie der aussehen wird hängt auch vom Kind und der Gesamtsituation ab. Wende dich ans JA aber überleg dir vorher genau, ob du wirklich dauerhaft Vater sein willst oder das jetzt nur mal so ne zeitbegrenzte Marotte von dir ist! Denn das schadet dem Kind nachher mehr als alles andere. Wer 8 Jahre keine Bemühungen anstellt, Vater zu sein hat m.E. nach jegliche Rechte verwirkt aber das ist leider nur meine persönliche Meinung.

von amy2107 am 22.08.2016, 13:25



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