Recht nach dem Mutterschutz auf meine alte Stelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Recht nach dem Mutterschutz auf meine alte Stelle

Hallo. Ich hoffe ich bin hier richtig. Ich arbeite im Kindergarten als Erzieherin und habe auch einen festvertrag mit Einrichtungsstandort. Der Leitung und Teamleitung habe ich am Telefon mitgeteilt, dass ich nach meinen 8 Wochen Mutterschutz wieder an meinem alten Arbeitsplatz arbeiten möchte und die Teamleitung hat mit gesagt, dass ich ja kein Jahr weg bin und so wieder an meine alte Stelle arbeiten kann . Wenn man es sich dann anders überlegt, und mir doch eine andere Stelle in einer anderen Kita gibt , habe ich ein Recht auf meine alte Stelle bestehen zu bleiben? Oder können die mündlich viel sagen aber müssen es nicht einhalten ? Ich habe seit April Berufsverbot wegen fehlenden Antikörper und soll Ende Januar wieder kommen ( Dh kein Jahr aus der Arbeit raus) Ich hoffe man kann mir helfen Vielen Dank S .k

von Loveangel am 07.05.2015, 11:07



Antwort auf: Recht nach dem Mutterschutz auf meine alte Stelle

Hallo, das kommt darauf an, was im Vertrag zum Arbeitsort steht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.05.2015



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