Frage: Recht auf öffentliche Gelder?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit gut 2, 5 Jahren alleinerziehende Mutter einer jetzt 6-jährigen Tochter. Der Kindesvater zahlt regelmäßig Unterhalt, und ich bekomme Kindergeld. Ich bin Krankenschwester und habe eine 75%-Stelle in der ambulanten Pflege. Mein Problem ist, dass ich mich seit einiger Zeit völlig ausgebrannt fühle. Ich merke, dass mir alles über den Kopf wächst, da ich eigentlich nur Pflichten zu erledigen und kaum Zeit für mich habe. Auf mein Einkommen bin ich allerdings angewiesen, und es dürfte auch nicht weniger sein. Meine Frage ist, ob mir als Alleinerziehende ggf.finanzielle Hilfe (oder vielleicht auch Hilfe in anderer Form) zusteht. Am sinnvollsten wäre es nämlich sicherlich, die Stelle zu reduzieren. Ich leide zudem noch seit Jahren unter Depressionen und merke, dass es mir selbst mit der höchstmöglichen Dosis des Antidepressivums, das ich z.Zt. nrhme, nicht besser, sondern sogar immer schlechter geht. Vielen Dank für Ihre Hilfe & liebe Grüße! Ninnefee

von mirija am 26.07.2015, 11:08



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Hallo, wenn eine Kur etc. nicht hilft, würde ich mir bescheinigen lassen, dass die Erwerbsfähigkeit gemindert ist. SDann gibt es , je nach Höhe der Einkünfte, ergänzendes H IV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2015



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Hallo, es gibt für solch einen Fall keine Gelder, erst recht nicht, wenn du deine Stelle willentlich reduzierst. Der Vater darf nicht unregelmäßig Unterhalt zahlen, er ist zur Zahlung verpflichtet, regelmäßig und in voller Höher. Erwirke einen Titel, so bekommst du das mit Hilfe des JA auch in den Griff. Du könntest versuchen Wohngeld zu beantragen, ebenso könntest du Kita- und Hortkosten bezuschussen lassen. Wenn nichts mehr geht, gibt es ab der 6. Woche Krankengeld, allerdings ist das weniger als dein jetziges Netto. Andere Hilfen wären, Erziehungshilfen, Haushaltshilfen, Hilfe von Freunden und Bekannten, ehrenamtliche Omas, die sich um dein Kind kümmern usw... Lg

von Colien07022004 am 26.07.2015, 11:36



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Du hast als Alleinerziehende bereits staatliche Unterstützung durch die Steuergruppe. Die ist nämlich dafür genau geplant. Dazu gibt es dann noch die Option, das viele Gemeinden Stadtpässe usw anbieten, damit können Leute mit geringen Einkommen zB verbilligt in Zoo´s, Ausstellungen usw. Mitunter kann damit auch in speziellen Second-Hand-Warenhäusern eingekauft werden. oder auch verbilligt/gratis Lebensmittel über die Tafeln usw. Ansonsten, Wohngeld prüfen lassen, erhöhtes Kindergeld - das wären noch Optionen. Und, dringender Rat, versuch eine Mutter-Kind-Kur zu bekommen. Die steht dir alle 3 Jahre zu solange das Kind noch keine 12 Jahre alt ist. Schau auch mal hier im Forum in dem entsprechenden Fachforum rein, da kann man dir sagen wie genau du die beantragen kannst und wo die beste Klinik für dich wäre. Es nützt nichts sowas in Anspruch zu nehmen wenn man bereits völlig fertig ist, es soll eher dazu dienen, das es erst gar nicht soweit kommt.

Mitglied inaktiv - 26.07.2015, 12:48



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

@Colien07022004: sie schrieb, der Kindsvater zahlt regelmäßig Unterhalt!

von La_Latina am 26.07.2015, 16:09



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Oh weih, Entschuldigung

von Colien07022004 am 26.07.2015, 19:53



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Nicht nur Alleinerziehendem, sondern jedem steht in Deutschland schlimmstenfalls ALG2 zu, im Bedarfsfall auch aufstockend, wenn man aus irgendwelchen Gründen (zum Beispiel gesundheitlichen) nicht in der Lage ist, sich komplett selber zu versorgen.

von Strudelteigteilchen am 27.07.2015, 08:33



Antwort auf: Recht auf öffentliche Gelder?

Sehr geehrte Fr.Bader, ganz herzlichen Dank für Ihre Antwort! Ich werde mich um das kümmern, was Sie mir raten und mich bei weiteren Fagen ggf. nochmal bei Ihnen melden. Herzliche Grüße! PS: wie schön, dass es solche Beratungsmöglichkeiten wie diese hier gibt! Vielen Dank!

von mirija am 27.07.2015, 15:12



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