recht auf gehaltsvortzahlung beschäftigungsverbot 2.kind

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: recht auf gehaltsvortzahlung beschäftigungsverbot 2.kind

Einen schönen guten Abend ich hab folgende frage, wir haben unser erstes Kind im Juni 2013 bekommen Elternzeit ist bis zum 01.09.2014. Nun sind wir wieder schwanger geworden und meine Frau würde dann am 01.09.2014 ins Beschäftigungsverbot übergehen, sie währe dann im 5.Monat (Geburtstermin 10.02.2015) sie hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag auf 25 stunden Basis. nach einem Gespräch mit der Leiterin der Arbeitsstelle stünde uns kein Geld seitens Arbeitgeber im Zeitraum des Beschäftigungsverbots zu. wie ist dazu die Rechtslage ? und wenn es stimmt welche Möglichkeiten gibt es um das fehlende Gehalt auszugleichen? haben sie vielen Dank im Vorraus MFG Marco Jährig

von marco jaehrig am 10.07.2014, 19:51



Antwort auf: recht auf gehaltsvortzahlung beschäftigungsverbot 2.kind

Hallo, ab dem ersten TAg nachd er EZ steht ihr wieder voller Lohn zu Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.07.2014



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