Hallo Frau Bader,
mein Sohn hat für September diesen Jahres ein Kindergartenplatz zugesichert bekommen. Da ist er dann 2 1/2 Jahre... ich hatte mich für einen Ganztagesplatz angemeldet da ich wieder voll arbeiten wollte. Jetzt erwarte ich in 2 Wochen unser 2. Kind und werde 1 Jahr in Elternzeit gehen. Heute habe ich Post vom Kindergarten bekommen und die möchten von beiden Elternteilen eine Bestätigung vom Arbeitgeber über meine Arbeitszeit.
Bekomme ich jetzt gar keinen Platz? Oder habe ich nur Anspruch auf einen Halbtagsplatz?
Wir wohnen in Rheinland- Pfalz und es handelt sich um einen katholischen Kindergarten.
Beste Grüße und vielen Dank!
von
Ekaterina88
am 09.03.2015, 11:17
Antwort auf:
Recht auf Kindergartenplatz während Elternzeit?
Hallo,
man hat Anspruch, nach Bedarf. Da die Ganztagesplätze immer knapp sind, bleiben die den Müttern vorbehalten, die den Platz brauchen. Und das ist ja bei Ihnen nichtd er Fall.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.03.2015
Antwort auf:
Recht auf Kindergartenplatz während Elternzeit?
Hallo,
eigentlich hat man ab 1 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, der "bedarfsabhängig" ist.
Ganztagsplätze gibt es eigentlich nur, wenn man auch nachmittags arbeitet. Sie sind mit dem Baby daheim, sodass sie einen Anspruch für den Vormittag haben.
Manche Kindergärten geben auch gar keine Plätze unter 3 an Eltern, die nicht arbeiten.
Würde dringend das Gespräch mit der Kita - Leitung suchen (eigentlich wird von den Kitas erwartet, dass eine neue Schwangerschaft und das Aussteigen aus dem Beruf dort von den Eltern selbstständig mitgeteilt wird).
Mitglied inaktiv - 09.03.2015, 13:20