Hallo Frau Bader,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort von vorhin. Nochmals für mich zur Klärung:
zu (2) Wie berechnet sich der Urlaubsanspruch: Hat man grundsätzlich den vollen Urlaubsanspruch für den jeweiligen Monat, auch wenn die Mutterschutzfrist bereits in der 1. Monatshälfte endet ODER AUCH wenn man nach der Elternzeit in der 2. Monatshälfte wieder mit der Arbeit beginnt?
zu (3) Könnte ICH verlangen, den restlichen Urlaub direkt im Anschluss an die Elternzeit zu nehmen oder kann der Arbeitgeber mir das verbieten und auf später schieben?
Besten Dank und viele Grüsse
Lisa
von
Lisa13
am 21.11.2016, 13:00
Antwort auf:
Re: Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Hallo,
2. Wenn Sie in dem Monat AUSSCHLIESSLICH in EZ sind, bekommen Sie keine Urlaubsansprüche, sonst immer
3. Kann er aus betrieblichen Gründen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2016
Antwort auf:
Re: Urlaubsanspruch nach Elternzeit
Ist der letzte MuSchu-Tag zB der 1.5. und die Elternzeit startet am 2.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
Ist der letzte MuSchu-Tag zB der 30.5. und die Elternzeit startet am 31.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
Ist der letzte MuSchu-Tag zB der 15.5. und die Elternzeit startet am 16.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
(Ist der letzte MuSchu-Tag zB der 30.4. und die Elternzeit startet am 1.5., dann bekommst du für den Mai keinen Urlaub.)
Ist der letzte Elternzeit-Tag zB der 1.5. und die Arbeit startet am 2.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
Ist der letzte Elternzeit-Tag zB der 30.5. und die Arbeit startet am 31.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
Ist der letzte Elternzeit-Tag zB der 15.5. und die Arbeit startet am 16.5., dann bekommst du für den Mai den vollen Urlaub.
(Ist der letzte Elternzeit-Tag zB der 31.5. und die Arbeit startet am 1.6., dann bekommst du für den Mai keinen Urlaub.)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 21.11.2016, 18:42