Hallo Frau Bader, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Noch eine Nachfrage meinerseits zum genauen Verständis. Die VWL Vereinbarung ist nicht an einen bestimmten Vertrag gebunden. Ich möchte nur sichergehen, dass in einen neuen Vertrag rückwirende Beträge eingezahlt werden können. Wenn ich Sie richtig verstehe, ist das so. Also auch wenn der neue Vertrag z.B. ab September 2014 läuft, könnten zum Start die knapp 900 EUR eingezahlt werden, richtig? Es ist nicht der Fall, dass nur neue Zahlungen dort eingehen dürften? Vielen Dank noch einmal!
von MiriT am 22.08.2014, 10:23