Frage: Prozesskostenhilfe

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich meinen ex Partner auf Unterhaltung verklagen will und selber kein eigenes Einkommen habe ( bekomme Ab 1.8 Betreuungsgeld) wird dann das Gehalt von meinem Ehemann mitgerechnet??? Mein Mann über nimmt im Moment alle kosten für meine drei Kinder aus meiner ersten Beziehung, zudem zählt er noch fünf Jahre einen Kredit ab. Einen Anwalt können wir im Moment einfach nicht bezahlen aber da das Jugendamt nix unternimmt kann der Kindsvater weiter sich ein ruhiges leben machen.

von sterntaler82 am 09.07.2015, 19:24



Antwort auf: Prozesskostenhilfe

Hallo, grds. ist das Einkommen des Antragstellers relevant, nicht das Famlieneinkommen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.07.2015