Hallo Frau Bauer,
Ich habe vor meinem zweiten Kind auf Teilzeit gearbeitet in Schichten zwischen 9-21 Uhr. Ich habe gefordert mit den Stunden runter zugehen nach der EZ da ich meinen dann 14 Monaten alten Sohn und meine Tochter nicht so oft die Woche bis spät in den Abend betreuen lassen kann. Seit dem herrscht ein hin und her mit meinem AG da er mein altes Pensum fordert oder ich soll die vollen 3 Jahre EZ nehmen. Meine angemeldete EZ läuft nun bald aus und keine Einigung in Sicht. Ich bin einfach unerwünscht. Dazu kommt eine erneute Schwangerschaft. Schon in der letzten SS wurde sich kaum um die Richtlinien geschert.
Bleibt mir nichts anderes Übrig als die Elternzeit zu verlängern? Oder habe ich noch andere Möglichkeiten?
Wenn ich nicht wieder arbeiten gehen wird es finanziell einfach sehr eng.
Danke
von
Mommy11-15
am 09.09.2016, 14:26
Antwort auf:
Probleme nach der Elternzeit
Hallo,
Sie haben leider keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Ihr Ag soll sich bemühen, wenn es aber betrieblich nicht einzurichten geht, müssen Sie kündigen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.09.2016
Antwort auf:
Probleme nach der Elternzeit
Die Gretchenfrage ist die, KANNST Du arbeiten gehen. Dein AG ist lediglich verpflichtet dir deinen alten Arbeitsplatz oder vergleichbares zu geben. Dieses Platz sicherst Du dir mit der EZ zu. Das heißt, läuft Deine EZ ab, dann musst Du in dem Umfang wieder arbeiten der in deinem Arbeitsvertrag steht. Je nachdem wie groß die Firma ist steht dir evtl ein Anrecht auf eine TZ-Stelle zu, innerhalb der EZ oder auch außerhalb dieser. Nur, auch dann gilt, Dein AG kann dich zu dem üblichen Arbeitszeiten einsetzen
Für das neue EG wäre es besser Du würdest arbeiten gehen. Einfach weil jeder Monat den du jetzt ab dem 1ten Geburtstag des Kindes kein Einkommen hat mit 0 € in die Berechnung für das neue geht. Im schlechtest Fall hieße das, Du bekommst 300 € plus evtl Geschwisterbonus. Fraglich ist halt, gibt es irgendeine Möglichkeit die zeit zwischen Ende EZ und neuem Mutterschutz zu überbrücken wegen Betreuung? Kündigen kann Dich dein AG nicht, es sei denn Du lässt dir grob was zukommen wie zB Arbeitsverweigerung oder so. Innerhalb der EZ eh nicht und dank neuer Schwangerschaft auch nicht außerhalb der EZ.
Kannst Du keine Betreuungslösung finden wird Dir IMO nur der Weg offen bleiben die EZ zu verlängern. Kündigen selbst würde ich nicht, weil Du dann auch das Mutterschutzgeld verlierst. Dann EZ bis zum neuen Mutterschutz verlängern, Restzeit beim AG anmelden das du dir diese für einen späteren Zeitpunkt sicherst. Und dann hast Du die Option, Du bleibst daheim. Oder aber Du holst Dir von dem Ag das OK das du innerhalb der EZ woanders in TZ arbeiten darfst. Bis zu 30 Std geht das in der EZ. Fraglich halt wegen Schwangerschaft. Evtl, je nachdem könntest Du bis du eine TZ -Stekle hast auch in Umfang dessen in dem Du eine Kinderbetreuung hast, ALG1 bekommen. Ist dann etwas Einkommen, zählt aber für das neue EG auch mit 0 €.
Mitglied inaktiv - 09.09.2016, 15:12