Hallo, ich bin seit 2009 in einer Praxis als Teilzeitkraft beschäftigt. 2012 wurde die Praxis eine Praxisgemeinschaft wobei auch mein Arbeitsvertrag auf beide Ärzte umgeschrieben worden ist. Jetzt befinde ich mich im Mutterschutz ET 24.09. die Praxisgemeinschaft wird zum 1.10 aufgelöst. 1 bleibt in den alten Räumlichkeiten. Die Andere eröffnet eine neue Praxis. Muss ich meinen Vertrag nun umschreiben lassen oder fällt einfach nur ein Geschäftspartner weg? Mein Chef meinte nach Wegfall eines Arbeitgebers würde ich einen schwebend unwirksamen Vertrag haben, wobei ich dacht das wenn der jüngere Partner wegfällt mein Alter Vertrag wieder in Kraft tritt. Schließlich bin ich ja schon seit 2009 dort und die 2 haben ja unter sich das Arbeitsverhältnis gekündigt. Mir ist jetzt unklar wie das jetzt mit meinem Arbeitsvertrag und den Schutzfristen ist. Er wollte auch eher das ich zur Ex Ärztin gehe. Er will jetzt einen Aufhebungsvertrag machen ( ich natürlich nicht) wissen sie vielleicht was ich jetzt machen kann. Schließlich hab ich doch Kündigungsschutz. Ich bin der Meinung das mein alter Vertrag wieder auflebt. M.f.G.
von Stella1979 am 28.08.2014, 22:54