Sehr geehrte Frau Bader,
ich werde demnächst meine Beschäftigung nach Elternzeit wieder aufnehmen. Die Arbeit ist nach wie vor die selbe, der Träger hat allerdings gewechselt. Nun verlangt mein Arbeitgeber (ein Verein) ein polizeiliches Führungszeugnis und einen aktualisierten Lebenslauf zur Weitergabe an den neuen Träger. Ist dies arbeitsrechtlich zulässig? Nicht, dass ich etwas zu verbergen hätte, aber das macht mir alles zusätzlichen Aufwand, zumal ich dort schon länger beschäftigt bin. Wer muss eigentlich die Kosten für das Führungszeugnis tragen, der Arbeitnehmer oder - geber? Danke!!
Einen schönen Tag,
Luminitza
von
luminitza
am 13.04.2015, 13:54
Antwort auf:
Polizeiliches Führungszeugnis vor Weiterbeschäftigung
Hallo,
das kommt auf Ihre Tätigkeit an - wenn es was mit zB Gled zu tun hat, kann Ihr Ag dies fordern. Den Lebenslauf hat ja der alte AG - das können Sie ablehnen.
Die Kosten trägt der AG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.04.2015
Antwort auf:
Polizeiliches Führungszeugnis vor Weiterbeschäftigung
Danke, Frau Bader! Was meinen Sie mit Gled? Die Tätikeit ist im sozialen Bereich. Also kann ich antworten, dass ich das Führungszeugnis dann gern auf Kosten des Arbeitgebers anfordern werde? Und wie läuft das dann? Ich lasse mir die Kosten überweisen? Da fühlt sich der AG sicher auf den Schlips getreten....
von
luminitza
am 13.04.2015, 15:18
Antwort auf:
Polizeiliches Führungszeugnis vor Weiterbeschäftigung
du erhältst eine Quittung/ Rechnung für das Führungszeugnis, die legst du dem AG vor. Und das Zeugnis kostet übrigens nicht die Welt ;)
Fr. Bader meint sicher "mit Geld", aber auch im sozialen Bereich nachvollziehbar, in der Arbeit mit Schutzbefohlenen!
von
allmountain
am 13.04.2015, 20:05
Antwort auf:
Polizeiliches Führungszeugnis vor Weiterbeschäftigung
Gled war wohl ein Buchstabendreher und sollte "Geld" heißen.
von
Pamo
am 14.04.2015, 10:26