Guten Morgen Frau Bader,
Habe ich die Pflicht ein Namensschild am Haus zu haben? Hausnummer ist dran es ist ein Eckhaus.
Habe von vielen verschiedenen Rentenversicherung Stromversorgung etc.Post bekommen.
Nun ist es passiert das der Briefträger scheinbar die Briefe wegen unzustellbar zurückgeschickt hat.
Jetzt wurde ich beim Meldeamt (Finanzamt und arbeitgeber umgestellt)gesperrt und muss mich persönlich vorstellen. Ich soll jetzt noch eine Unterschrift mitbringen das ich dort wohne.
Wir wohnen seit über 4 Jahren dort.
Das Haus gehört den Schwiegereltern.
Uns stellt sich die Frage ob es finanzielle Probleme gibt oder Nachteile für die Schwiegereltern.
von
LittleC
am 07.10.2016, 08:53
Antwort auf:
Pflicht
RUB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2016
Antwort auf:
Pflicht
Ja, Für den Postboten muss ein Namensschild dran sein. wenn Du das nicht willst, dann musst Du ein Postfach einrichten und alle Post an dieses gehen lassen. Ansonsten darf er dort gar keine Post einwerfen. In der regel wird er dann aber auch entsprechend drauf hinweisen man möge den Briefkasten entsprechend namentlich kenntlich machen.
Woher soll der Postbote sonst wissen wo er Briefe zustellen soll? Du kannst nicht voraussetzen das der das immer weiß, zB Urlaubsvertretung oder sonstwie. Ansonsten kann es halt passieren das die Post wegen Unzustellbarkeit zurück geht und du dann den entsprechenden Mehraufwand hast.
Da seit dem Nov. 2015 ein neues Meldegesetz gültig ist, benötigst Du deshalb evtl den Nachweis. Seitdem muss man nämlich, damit man sich entsprechend korrekt beim Einwohnermeldeamt ummelden kann, den nachweis des Hausbesitzers haben das man dort wohnt. Ohne ist eine Ummeldung nicht möglich. Und ich gehe mal davon aus, das man aktuell davon ausgeht das Du eben dort nicht korrekt gemeldet bist.
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 11:53
Antwort auf:
Pflicht
Danke ok. Mache unseren Namen kenntlich.
Wenn der Hausbesitzer dann unterschreibt das ich da wohne in dem Fall die Schwiegereltern haben die dann finanzielle Einbußen ? Wir bezahlen keine Miete.
von
LittleC
am 07.10.2016, 12:22
Antwort auf:
Pflicht
Bei uns jedenfalls ist es von Bedeutung für die Müllgebühren. Da zahlt man pro Haushalt, jeder Haushalt zahlt Müllgebühren, und jeder Haushalt zahlt GEZ. Wenn ihr mit den Schwiegereltern gemeinsam den Haushalt bewohnt, macht das die GEZ nicht teurer, bei den Müllgebühren musst du in die Gebührensatzung schauen.
Mitglied inaktiv - 07.10.2016, 12:42
Antwort auf:
Pflicht
Was heißt RUB? Fr. Bader
von
LittleC
am 07.10.2016, 13:35
Antwort auf:
Pflicht
Rund ums Baby. Das heißt, sie beantwortet diese Frage nicht.
von
malini
am 07.10.2016, 14:19