Hallo Frau Bader,
ich habe am 27.01 ET und möchte danach 1 Jahr in Elternzeit gehen.
Mein Freund fängt im Dezember in einem neuen Betrieb an. Ist es möglich, dass er sich im Februar einen Partnermonat nehmen kann? Darf das der Arbeitgeber ablehnen?
Dürfen Väter in dieser Zeit auch Teilzeit arbeiten und wie verrechnet sich das dann mit dem Elterngeld?
LG
von
opheliaaa
am 30.09.2014, 18:06
Antwort auf:
Partnermonat
Hallo,
ja, das geht. Wenn er abe rnur einen Monat nimmt, hat er keinen Anspruch auf EG, dafür muss man mind. 2 Mo. EG beantragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2014
Antwort auf:
Partnermonat
Hallo,
um Elterngeld zu erhalten, muss man mindestens 2 Monate Elternzeit nehmen. Diese müssen allerdings nicht zusammenhängend genommen werden.
Der Arbeitgeber darf Elternzeit nicht ablehnen. Allerdings hat Dein Partner wahrscheinlich Probezeit, und wird dann evtl. nach der Elternzeit die Kündigung erhalten.
In der Elternzeit darf bis zu 30 Stunden wöchentlich gearbeitet werden.
Elterngeld wird aus dem Einkommensverlust während der Elternzeit berechnet. Bei Elternzeit und gleichzeitiger Teilzeit von 30 Stunden würde das Elterngeld von den 10 Stunden berechnet werden. Davon 65%.
Oder er wählt den Mindestsatz von 300 Euro monatlich zusätzlich zum Einkommen.
Liebe Grüße Luvi
von
luvi
am 01.10.2014, 15:15