Hallo,
Ich bin Studentin und habe somit kein Einkommen. Meine Abschlussarbeit schreibe ich in einem Unternehmen indem ich für 3 Monate eingestellt bin und ein Gehalt erhalte. Diese drei Monate enden Oktober 2016, Geburt ist Januar 2017.
Wird diese kurze Beschäftigungszeit dann überhaupt miteinberechnet, oder werden dann lediglich die 300€ ausbezahlt?
Vielen Dank!
von
Samege
am 06.08.2016, 09:55
Antwort auf:
Nur kurze Zeit beschäftigt-Elterngeld?
Hallo,
wird berücksichtigt, ob es sich auswirkt hängt von der Höhe ab
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2016
Antwort auf:
Nur kurze Zeit beschäftigt-Elterngeld?
300€ es sei denn das Gehalt in den drei Monaten ist höher als 3600€
von
Sternenschnuppe
am 06.08.2016, 16:46
Antwort auf:
Nur kurze Zeit beschäftigt-Elterngeld?
Brutto oder Netto?
von
Samege
am 07.08.2016, 15:06
Antwort auf:
Nur kurze Zeit beschäftigt-Elterngeld?
Netto
von
Sternenschnuppe
am 07.08.2016, 22:07