Hallo Frau Bader,
unser Betrieb hat über 15 MA. Nun würde ich gerne im 2 EZ Jahr arbeiten.
Ich habe vorher in TZ (18h) gearbeitet.
Kann der AG, wenn ich 7 Wochen vohrer schriftlich einen Arbeitsantrag während EZ stelle, mich rein rechtlich ablehnen? Oder ist er verpflichtet mich einzustellen wenn ich den Antrag rechtzeitig stelle?
Wenn ja- in welchen Fällen kann der AG MEINEN ANTRAG ABLEHNEN?
lg
mimi
von
mimiblue
am 12.12.2014, 10:40
Antwort auf:
Nochmals wg Arbeit während EZ
Hallo,
wenn Sioe doche inen TZ-Vertrag haben können Sie mit Antargsfrist 7 Wo. ind er EZ weiter Tz arbeiten. Betriebliche GRünde kann der Ag da ja nicht vortragen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2014
Antwort auf:
Nochmals wg Arbeit während EZ
wenn Du diese "Forderung" nicht schon beim "Elternzeitantrag" gestellt hast. LG
Peeka
von
peekaboo
am 12.12.2014, 10:42
Antwort auf:
Nochmals wg Arbeit während EZ
ok danke....
aber wenn ich weniger als die 18 h arbeiten möchte - also auf Minijob - WAS IST DANN - kann er es verwehren?
lg
mimi
von
mimiblue
am 12.12.2014, 11:22