Hallo Frau Bader, ich frage nochmal wegen dem auszahlen des Resturlaubs, da mir die letzte Antwort nicht wirklich weitergeholfen hat. Ich befinde mich im BV und ab 16.12 beginnt mein Mutterschutz. Ich habe noch 24 Tage Resturlaub von diesem Kalenderjahr die nicht vergeben oder eingetragen wurden, der Anspruch besteht also noch. Da mein AV aber während meiner EZ nächstes Jahr ausläuft, ist es mir nicht möglich den Urlaub nach der EZ zu nehmen. Kann ich ihn mir noch während des BV auszahlen lassen?
von opheliaaa am 05.12.2014, 13:59