Frage: nochmal bzgl umgangsrecht

hallo, entschuldigen sie mein vorheriges posting ich bin halt sehr aufgewühlt. wenn der vater 8 jahre also nie kontakt hatte, würde dann erst begleiteter umgang sein, wenn ein vorheriges treffen allein nicht funktioniert? würde dieses über einen langen zeitraum gehen ? tausend dank

von dosenkeks am 20.11.2015, 19:39



Antwort auf: nochmal bzgl umgangsrecht

Hallo, das sollten Sie mit dem JA klären. Eher ja - die beiden kennen sich ja nicht. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2015



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