Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

Hallo Frau Bader, Ich hab jetzt geguckt was genau der ehemalige Wohnort von mir möchte Es sind essensbeiträge vom Hort wo meine beiden Jungs ein Jahr lang über mittags betreut wurden. Die war von Juni 2006 bis Juni 2007.dann sind wir In eine andere Stadt gezogen. Alle Behörden Gange wie Abmeldung g und Kündigung haben wir Frist gerecht durch geführt. Jetzt fordert die alte Stadt über die Vollstreckungsbehörde unseren jetzigen Stadt das Geld von vor 7 Jahren. Nach Forderung der Unterlage habe ich etwa einen Kontoauszug bekommen und einen Vollstreckungsbescheid von 2008 der mich aber nie erreicht hat Ist diese Forderung jetzt verjährt? Wenn ja was kann ich der Stadt mitteilen? Da die ehemalige Stadt es versäumt hat mir eine Förderung g/Mahnung zu schicken und das es na Paragraph?? Verjährt ist. Könnten sie mir bitte bei der Formulierung helfen? Das wäre sehr nett. LG Anja

von Anja 19. 03 am 17.08.2014, 13:36



Antwort auf: Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

Hallo, bitte die Hinweise lesen - das kann ich hier nicht! Bitte wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.08.2014



Antwort auf: Nochmal Verjährung bei städtischen Forderung

Hallo Frau Bader, Ok Brief ist schon geschrieben, aber ich es handelt sich um eine Verjährun? SSie hatten bis 2011/2012 handeln müssen bzw eine Forderung schicken, ist das so richtig? Danke für die Info Vg Anja

von Anja 19. 03 am 18.08.2014, 13:59