Frage: Nochmal: Kindergarten kündigen

Liebe Frau Bader, vielen Dank für Ihre erste Antwort. Ich habe heute mit der Kindergartenleitung telefoniert und sie meinte, dass ich erst wieder zum 31.7.17 kündigen kann. Sie versucht jetzt Ersatz zu finden, aber es wäre niemand auf der Warteliste. Wenn sich also niemand mehr meldet, müssen wir den platz so lange zahlen bis sie Ersatz hat, also eventuell bis nächstes Jahr. Sie würde aber versuchen den Platz schneller zu vergeben. Verstehe ich sie richtig, dass der Kindergarten uns eigentlich schon zum 31.7.16 aus dem Vertrag lassen muss? Im Vertrag steht "Das Kindergartenjahr umfasst den Zeitraum vom 1 . August bis 31. Juli. Die Kündigung des Betreuungsvertrages ist nur zum Ende des Kindergartenjahres möglich." Eine Kündigungsfrist ist nicht angegeben. Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Violett 466 am 30.05.2016, 20:28



Antwort auf: Nochmal: Kindergarten kündigen

Hallo, ich gehe von Juli 2016 aus. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.06.2016



Antwort auf: Nochmal: Kindergarten kündigen

Dann interpretiere ich das wie Frau Bader. Kündige schriftlich mit der folgenden Formulierung: "fristgemäss zum 31.7.2016".

von Pamo am 30.05.2016, 20:36



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