Liebe Frau Bader, entschuldigen Sie die Nachfrage, aber ich habe Ihre Antwort "die Antwort hat ja schon diese Regel geben, steht im § 45 SGB V." nicht ganz verstanden. Ich bin gesetzlich versichert, mein Mann privat. Wir überlegen unsere Kinder (momentan noch über mich familienversichert) privat versichern zu lassen. Habe ich dann noch einen Anspruch darauf, 10 Tage pro Kind zu Hause zu bleiben, wenn die Kinder krank sind und die Kriterien (unter 12 etc zutreffen)? Ist der einzige Unterschied , dass ich dann eben kein Geld bekomme für diese Tage? Sagt das Absatz 5 von Paragraph 45 SGB V? Kann ich in einem solchen Fall zuerst von Paragraph 616 BGB Gebrauch machen und Bbis zu vier Tage bezahlt frei bekommen und dann erst von Paragraph 45 SGB V? Danke
von 85kathali am 16.08.2017, 22:38