Hallo Frau Bader, vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage nach Hortkostenbeteiligung seitens KV. Sie schrieben: "Kosten des Schulhorts sind nur dann Mehrbedarf des Kindes, wenn der Hortbesuch im Interesse des Kindes (etwa aus pädagogischen Gründen) geboten ist. - See more at: http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/mehrbedarf-sonderbedarf.html#Beispiele-Mehrbedarf" Erstens verstehe ich nicht, warum Hortkosten nicht Mehrbedarf sind, wenn die Betreuung notwendig ist, damit ich arbeiten kann?? Zweitens gib es dieses Urteil. http://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/news/Kindesunterhalt_%E2%80%93_Vaeter_muessen_Betreuungskosten_mittragen Trifft das bei unserem Fall nicht zu? Liebe Grüße Judith
von Judith33 am 15.10.2014, 12:00