Guten morgen, Frau Bader, danke für die Antwort bzgl des bereits eingetragenen Urlaubes, welcher leider verfällt (befinde mich im BV und hatte bereits Urlaub für Oktober und Dezember eingetragen, den ich wegen des BV nicht nehmen kann). Mein AG hat mir per Mail mitgeteilt, dass ich diesen Resturlaub 2014 nach meiner Schwangerschaft antreten kann. Kann ich mich nach meiner Schwangerschaft darauf berufen oder darf der AG plötzlich doch daran festhalten, dass dieser verfallen ist? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von hubbabubba am 03.12.2014, 08:30