Guten Abend, ich habe im Juni 2015 mein 1. Kind bekommen, 2 Jahre Elternzeit angemeldet und das Elterngeld ebenfalls auf zwei Jahre geteilt. Nun bin ich erneut schwanger mit voraussichtlichem Geburtstermin im April 2017. Folgende Dinge sind mir noch unklar und ich würde mich über Antworten freuen: 1. verfällt bei vorzeitiger Beendigung der aktuellen Elternzeit der Anspruch auf Auszahlung des restlichen Elterngelds? 2. In welcher Form und mit welcher Frist sind der AG und die Elterngeldstelle über die erneute Schwangerschaft und die vorzeitige Beendigung der Elternzeit zu informieren? 3. Ist es ratsam mit demselben Schreiben die Elternzeit für das 2. Kind anzumelden oder erst später? Vielen Dank.
von Bechlaju am 20.11.2016, 22:39