Frage: Neuvertrag nach Elternzeit ?

Hallo Fr.Bader vor meiner Elternzeit arbeitet ich als stellv. Stationsleitung(mit Fachkraftvertrag und entprechendem Zusatzvertrag als stellv.Staionsleitung) Als Stellvertretung arbeitete ich schon 10Jahre! Allerdings wurde in meiner Elternzeit die Einrichtung abgerissen und ein Neubau entstand mit entprechenden personellen Änderungen. Stationsleitung wie auch Stellv.wurden abgeschafft und es gibt nur noch eine Pflegedienstleitung. Mir wurde durch die Blume gesagt ich muß nach meiner Elternzeit einen Änderungsvertrag unterschreiben,würde ich dies nicht tun würde mir eine Kündigung bevorstehn. Desweiteren gab es kurz zuvor einen neuen Tarifvertrag....allerdings habe ich noch einen alten Vertrag mit besseren Konditionen und bin meinem Arbeitgeber wohl zu" teuer"(Arbeite schon seit 16Jahren in dieser Einrichtung) Was kann ich tun um mein altes Gehalt ohne Abstriche zu bekommen?.... auch wenn es keine Stellv.mehr gibt kann ich auf meinen Vertrag bestehen?....bzw kann ich als normale Fachkraft eine Angleichung an mein altes Gehalt verlangen? muß ich einer Versetzung die mit einem Neuvertrag einhergeht zustimmen? Danke im Voraus Finni 88

von finni88 am 31.03.2015, 13:52



Antwort auf: Neuvertrag nach Elternzeit ?

Hallo, erst mal abwarten, nichts unterschreiben und sich nicht unter Druck setzen lassen. Liebe Grùsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.04.2015



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