Frage:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Hallo,
Meine EZ endet am 18.5.2017.
Wie läuft es denn dann wenn ich schon ab dem 1.5 wieder arbeiten wollen würde?
Bekomm ich da was schriftliches?
Ich möchte auch versuchen ab Ende diesen Jahres wieder schwanger zu werden.
Muss ich das meinem AG sofort mitteilen wenn es klappt? Und wie wäre es, wenn ich dann wieder ins BV gehe?
Danke für hilfreiche Antworten
von
Kina3112
am 15.07.2016, 09:34
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Hallo,
über die vorzeitige Beendigung der Elternzeit würde ich einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen, einen Anspruch haben Sie nicht.
Wenn er dem zustimmt, kann er es Ihnen schriftlich geben.
Sie müssen es dem Arbeitgeber dann eigentlich sofort mitteilen, es passiert aber nichts, wenn Sie es nicht tun.
Ab dem ersten Arbeitstag kann ein Beschäftigungsverbot greifen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2016
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Eigentlich lebt einfach der alte Vertrag wieder auf. Ein neuer Vertrag ist nur notwendig, wenn es Änderungen gibt - zum Beispiel ein Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit oder eine Änderung der Aufgaben.
Wenn Du schon ab dem 1.5. wieder arbeiten möchtest und Dein AG einverstanden ist, beendest Du die Elternzeit und fertig.
Du mußt eine erneute Schwangerschaft nicht sofort mitteilen, kannst es aber. Ins BV kannst Du frühestens zum 19.5. gehen.
von
Strudelteigteilchen
am 15.07.2016, 09:59
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Danke schonmal für die Antwort.
Wenn ich aber doch die Elternzeit vorab beende, wieso würde ich erst ab dem 19.5 ins BV gehen können?
Der Plan wäre die Stunden zu reduzieren und damit ist es dann ja eine Vertragsänderung die dann auch ab dem 1.5 gelten würde oder hab ich nen Denkfehler?
von
Kina3112
am 15.07.2016, 11:16
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Rat! Lasse die Stunden nur befristet runtersetzen! Sonst freut sich der Chef und Du kannst nie wieder Vollzeit gehen ohne seinen guten Willen.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 12:44
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neuer Vertrag nach Elternzeit?
Bzgl. Vorzeitige Beendigung EZ und dann BV - könnte und wird Fragen aufwerfen.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 12:45
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
EZ bedeutet du hast die kompletten 3 Jahre genutzt? Wenn nein, Du kannst auch Teilzeit arbeiten innerhalb der EZ. Dich zu kündigen ist dann weit schwerer, gilt wie bei Schwangerschaft und dein VZ-Vertrag ruht weiterhin. Es gibt dann also keinen dauerhaften neuen Vertrag und du kannst, wenn es nötig werden sollte, wieder bis auf Vollzeit aufstocken. Zudem, wenn geplant ist noch weitere Kinder zu bekommen, kannst du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden und bekommst dann Mutterschaftsgeld nach Vollzeit.
Änderst du die Stunden allerdings dauerhaft, dann erlischt deine altere Vollzeitvertrag auch dauerhaft. Aufstocken später kann dann schwierig werden. Zudem würde eine neues Mutterschaftsgeld nach dem Teilzeitlohn gezahlt werden.
EZ beenden nur um ins BV zu gehen geht nicht, das läuft unter Sozialbetrug und fällt recht schnell auf. Läuft die EZ allerdings wie geplant aus udn es kommt zum BV, dann ist alles OK.
Mitglied inaktiv - 15.07.2016, 15:20
Antwort auf:
neuer Vertrag nach Elternzeit?
Noch bin ich ja nicht schwanger.
Aber wenn ich jetzt drüber nachdenke, dass ich ab Mai ja wieder arbeiten werde möchte ich eben einfach in alle Richtungen abgesichert sein.
Ich hätte dann 2 Jahre EZ genommen.
Wann muss ich denn überhaupt mit meinem Chef drüber sprechen wie ich zurück komme?
Ich dachte an Januar. Passt das?
von
Kina3112
am 15.07.2016, 22:04