Hallo Frau Bader,
Ich bin seit 1,5 jahren geschieden und bekomme für meine Kinder den Mindestunterhalt von meinem Ex. Inzwischen ist er auch von seiner damaligen Freundin getrennt und bekommt für das da entstandene Kind die Stufe 5 vom Unterhalt.
Diese Berechnung stammt von seinem Anwalt und sie bekommt es bereits ausbezahlt, habe es geshen. Wie kann es sein das sie deutlich mehr bekommt, sollte ich diesbezüglich zum Jugendamt eine Brrechnung machen lassen oder geht es dies über den Anwalt. Wollte eigentlich keinen Streit mehr mit ihm aber habe leider auch nicht so viel Geld.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen Katja
von
Eden17
am 27.08.2016, 16:35
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Neuer Kindsunterhalt
Hallo,
ich würde es von dem JA/ RA neu ermitteln lassen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2016
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Neuer Kindsunterhalt
Das Kind lebt bei ihm, oder wieso bekommt er den Unterhalt?
von
Sternenschnuppe
am 27.08.2016, 16:37
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Neuer Kindsunterhalt
Geh zum Jugendamt, mach für deine Kinder eine Beistandschaft und das Jugendamt wird den Unterhalt ermitteln. Kostet nix.
Alle drei Kinder sind gleich zu stellen, nur das Alter ist zu berücksichtigen.
Lg
von
sterntaler82
am 27.08.2016, 16:39
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Neuer Kindsunterhalt
Das er den Unterhalt bekommt habe ich überlesen
von
sterntaler82
am 27.08.2016, 16:40
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Neuer Kindsunterhalt
Sorry, blöd ausgedrückt ...das Geld bekommt die Exfreundin fürs Kind nicht er 😎...lg
von
Eden17
am 27.08.2016, 17:14
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Neuer Kindsunterhalt
Dann bleibe ich dabei was ich unten geschrieben habe. Alle drei Kinder sind gleich zustellen. Ab zum Jugendamt
Und das hat in meinen Augen nix mit Ärger machen zu tun , deine Kinder sind nicht schlechter als ihre Halbschwester oder Halbbruder
von
sterntaler82
am 27.08.2016, 17:28
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Neuer Kindsunterhalt
Danke Dir....mach ich gleich Montag :-) lg
von
Eden17
am 27.08.2016, 17:38