Neue Elternzeit - was mache ich mit dem Restanspruch der ersten Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Elternzeit - was mache ich mit dem Restanspruch der ersten Elternzeit?

Hallo Frau Bader, ich bin noch bis 20.10. in Elternzeit für mein 1. Kind. Zum 14.8. möchte ich diese Elternzeit jedoch vorzeitig beenden, weil am 15.8. der Mutterschutz für mein 2. Kind beginnt. Meine Fragen: 1. Da Sie immer sagen, die Elternzeit kann formlos beendet werden - wäre das dann auch per Mail rechtskräftig? 2. Ich habe durch den neuen Mutterschutz für Kind 2 ja noch rund 2 Monate Elternzeit für Kind 2 "übrig". Der Arbeitgeber hatte seinerzeit vorläufig abgelehnt, dass ich Elternzeit auf die Zeit nach dem 3. Geburtstag von Kind 1 übertrage. Muss ich die 2 Monate also nun verfallen lassen oder habe ich gute Chancen, diese aus billigem Ermessen an die neue Elternzeit dranhängen zu können? 3. Ich möchte für Kind 2 zunächst 2 Jahre Elternzeit nehmen, dann eventuell noch das 3. Jahr dranhängen. Wo müsste ich beim Antrag auf Übertragung der 2 Restmonate von Kind 1 diese "einfügen"? An die ersten 2 Jahre dranhängen? Oder gar erst an die 3 Jahre? Vielen Dank! milena1978

von milena1978 am 15.05.2015, 12:10



Antwort auf: Neue Elternzeit - was mache ich mit dem Restanspruch der ersten Elternzeit?

Hallo, 1. Würde ich nicht machen 2. Sie können ja einen neuen Antrag stellen, ein Anspruch besteht aber nicht 3. Wenn Sie bei Kind 2 2 Jahre beantragen haben Sie Anspruch auf das 3. Jahr. die Monate die sie zwischendrin von Kind 1 nehmen, Besteht kein Anspruch Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.05.2015



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