Neue Aufgabe im alten Betrieb nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Neue Aufgabe im alten Betrieb nach Elternzeit

Guten Tag, Ich habe eine Frage bezüglich Weiterbeschäftigung nach Elternzeit. Meine alte Stelle als Assistentin der Geschäftsführung gibt es nicht mehr, weswegen ich meinem AG angeboten habe, mir zu kündigen. Darauf will er sich nicht einlassen, vermutlich wegen der dann fälligen Abfindung, bzw pockert er wahrscheinlich, dass ich doch noch selber kündige. Er hat mich einen Aufhebungsvertrag ausarbeiten lassen und mir dann mitgeteilt, dass er mir nicht kündigen wird und mich Anfang März erwartet. Er bietet mir eine Stelle mit 50 % Einkauf an und die restlichen 50 % sollen mit der Ausarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen (das ich nicht ausarbeiten darf, weil ich dazu nicht ausgebildet bin) und anderen Aufgaben, die er nicht benennt. In meinem Vertrag steht, dass ich bei Notwendigkeit auch andere Aufgaben im Betrieb übernehme. Muss er mir nun eine neue Stellenbeschreibung verfassen oder darf er mich wieder ins Unternehmen zurückholen, ohne genau zu sagen, was dann meine Aufgaben sein werden? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

von shenguo am 22.11.2016, 08:35



Antwort auf: Neue Aufgabe im alten Betrieb nach Elternzeit

Hallo, er muss Ihnen eine verglcihbare Stelle gemäß der Stellenbeschreibung im Vertrag geben. Was das bei Ihnen im Einzelfall ist, kann ich auf die Ferne nicht beurteilen. Er muss Ihnen vorher nicht genau sagen, was zu tun ist - das ist ja (im Rahmen des Vertrages) von dem Weisungsrecht mit erfasst. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.11.2016



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