Frage: Nebentätigkeit in der Elternzeit?

Liebe Frau Bader! Ich bin derzeit in Elternzeit. Vor meiner Elternzeit war ich in Teilzeit beschäftigt ( 30 Std innder Woche). Ich möchte gerne eine Arbeit auf Minijobbasis in meiner Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in einem anderen Ort annehmen. Wie ich das verstanden benötige ich eine Erlaubnis von meinem jetzigen Arbeitgeber. Darf mein Arbeitgeber den Antrag auf Nebentätigkeit ablehnen. Muss mein Arbeitgeber dazu Gründe angeben, oder darf er einfach aus eigenen Ermessen ablehnen? ich danke im Voraus

von Emmafrieda1980 am 25.02.2015, 21:36



Antwort auf: Nebentätigkeit in der Elternzeit?

Hallo, er muss betriebliche Gründe nennen, zB Mitbewerber. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.03.2015



Antwort auf: Nebentätigkeit in der Elternzeit?

willst du bei deinem alten AG wieder irgendwann anfangen, wenn nicht kündige doch einfach, es sei denn der neue arbeitsplatz ist befristet und der alte nicht, dann würde ich mir doch versuchen das ok vom alten chef einzuholen, so bleibt dir wenigstens der alte arbeitsplatz nach der elternzeit sicher

von mirala2015 am 02.03.2015, 09:21



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